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Können Altersrückstellungen der PKV beim Versicherungswechsel übertragen werden

Die Versicherungsprämien im Rahmen der privaten Krankenversicherung können innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit stark steigen. In diesem Fall kann es nahe liegend sein, den Wechsel zu einem günstigeren Versicherungsanbieter in Erwägung zu ziehen. Insbesondere ein solcher Wechsel kam in der Vergangenheit verschiedene Versicherungsnehmer jedoch vergleichsweise teuer zu stehen. Grund hierfür war die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer die Altersrückstellungen, die er beim bisherigen Versicherungsanbieter aufbauen konnte, nicht mit zum neuen Versicherungsanbieter transferieren konnte.

Unter Altersrückstellungen ist der Teil der Versicherungsprämie zu verstehen, welcher vom Versicherungsnehmer beim jeweiligen Versicherungsanbieter angespart wird, damit die ansonsten höheren Beiträge im Alter gesenkt werden können. Hintergrund hierfür: Mit steigendem Alter des Versicherungsnehmers steigt das individuelle Kostenrisiko, das der Versicherungsnehmer für die jeweilige Versicherungsgesellschaft bedeutet. Die Altersrückstellungen werden in einen gemeinsamen Topf eingezahlt, durch den grundsätzlich alle älteren Versicherungsnehmer in Form von konstanten Versicherungsbeiträgen profitieren können.

Bisher musste der Versicherungsnehmer im Rahmen eines Wechsels zu einem anderen Versicherungsanbieter die jeweiligen Altersrückstellungen vollkommen neu aufbauen, was mit einem Anstieg der Versicherungsprämie einherging. Dies brachte es mit sich, dass der Wechsel zu einem neuen Versicherungsanbieter grundsätzlich für ältere Personen kaum finanziell lohnenswert war.

Übertragbarkeit von Altersrückstellungen im Rahmen des Basistarifs

Zu Beginn des Jahres 2009 hat der deutsche Gesetzgeber jedoch eine anteilige Übertragbarkeit der Altersrückstellungen eingeführt. Übergeordnetes Ziel hierbei war es, dass den privat krankenversicherten Personen bessere Wechselmöglichkeiten eröffnet werden konnte. Diese Maßnahme hatte zudem deutlichen Einfluss auf den Wettbewerb innerhalb der Anbieter von privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2009 gilt, dass Neukunden im Bereich der privaten Krankenversicherung, die seit Januar 2009 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich vom Recht Gebrauch machen können, in den Voll- oder Basistarif eines anderen Versicherungsanbieters im Rahmen der PKV zu wechseln und hierbei ihre bisherigen Altersrückstellungen mitnehmen können. Eine vollständige Übernahme der Altersrückstellungen ist bisher jedoch nur innerhalb des Basistarifs möglich. Die Höhe des tatsächlichen Betrags hängt hierbei stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt, dass der übertragbare Anteil der Rückstellungen umso höher ausfallen wird, je mehr der bisherige Versicherungstarif den Leistungen eines Basistarifs entsprechen konnte.

Informieren, vergleichen und auf Beratung setzen

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, nicht vorschnell aktiv zu werden, wenn man damit liebäugelt, zu einer anderen Krankenversicherungsgesellschaft zu wechseln. Im Hinblick auf die Altersrückstellungen gilt es vielmehr genau abzuwägen, welche Versicherungsanbieter sich aktuell durch besonders günstige Konditionen auszeichnen können. Eine Entscheidungshilfe bieten in diesem Zusammenhang die verschiedenen Verbraucherorganisationen (oder hier bei uns Online vergleichen und Beratung anfordern), welche die einzelnen Versicherungstarife und Konditionen der verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften in Deutschland objektiv und gründlich unter die Lupe nehmen. Insbesondere für Altkunden, welche die jeweilige Übergangsfrist verpasst haben, ist es empfehlenswert, einen Tarifwechsel nur innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens durchzuführen, da ansonsten unter Umständen auf die jeweils angesparten Altersrückstellungen verzichtet werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass auch Neukunden ab dem Jahr 2009 mit finanziellen Verlusten rechnen müssen, wenn sie sich für einen Wechsel zu einem neuen Krankenversicherungsanbieter entscheiden, ist es auch für diese Personen sehr empfehlenswert, zunächst nach günstigeren Alternativen innerhalb des bisherigen Krankenversicherungsanbieters Ausschau zu halten, ehe man sich für einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen entscheidet.

Kostenlose Beratung zum Thema "Übertragbarkeit von Altersrückstellungen" erhalten Sie über folgendes Formular.

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