Je nach Arbeitgeber darf der Firmenwagen im Allgemeinen auch für private Zwecke genutzt werden. Diese private Nutzung stellt laut dem Deutschen Steuerrecht ein Sachbezug dar, der auf Basis des Geldwerten Vorteils versteuert werden muss. Versteuert werden muss nur der privat genutzte Anteil des Firmenwagens. Zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils gibt es laut Gesetzgebung pauschale Werte, sofern vom Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch geführt wird. Dieser Firmenwagenrechner hilft bei der Berechnung, der Firmenwagen Versteuerung.
Die Anrechnung der privaten Nutzung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Abzugsfähig sind:
Für die Berechnung gelten folgende Voraussetzungen:
Für beide Fahrzeugtypen gilt:
Der Zeitpunkt der Überlassung des Firmenwagens durch den Arbeitgeber war ab 1. Januar 2019 oder später. Es gilt das Jahr der Überlassung durch den Arbeitgeber und nicht das Zulassungsjahr des Autos.
Für reine Elektroautos:
Anschaffungspreis des Elektroautos (vollelektrisch) liegt unter 60.000 Euro. Der geldwerte Vorteil reduziert sich damit auf ein Viertel im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Anstatt der Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises muss monatlich nur 0,25 % als private Nutzung versteuert werden. Bei reinen Elektroautos über 60.000 Euro sind es 0,5 %. Diese Regelungen gelten ebenfalls für Brennstoffzellen-Autos.
Für extern aufladbare Plug-In Hybridfahrzeuge:
Die rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer betragen (ab 2022 60 km und ab 2025 80 km) oder der CO2 Ausstoß darf max. 50 Gramm/km betragen.
Der geldwerte Vorteil reduziert sich dann auf die Hälfte im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Anstatt der Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises muss monatlich nur 0,5 % als private Nutzung versteuert werden.
Hier tragen Sie die einfache Entfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte ein.
Als Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale können die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zur täglichen Arbeitsstätte, abgesetzt werden. In Form von Werbungskosten bei Einkünften aus einer nichtselbstständigen Arbeit.
Als Pendlerpauschale sind 0,30 Euro pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag im Jahr anzusetzen. Maximal können 4.500,- Euro angesetzt werden.
Werte aktualisiert für das Jahr 2024.