-->
Mit Hilfe von Kurzarbeit können Arbeitgeber recht schnell auf negative Veränderungen am Weltmarkt reagieren. Besteht ein vorübergehender Rückgang an Auftragseingängen, wie z.B. bedingt durch die Corona Krise im Jahr 2020, ist die Kurzarbeit ein sinnvolles Mittel um den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze zu sichern. Kurzarbeit bedeutet eine Reduzierung der regulären Arbeitszeit und des Einkommens der in Kurzarbeit beschäftigten Mitarbeiter. Betroffene Arbeitnehmer erhalten einen finanziellen Ausgleich durch den Staat, die Höhe Ihres Anspruches können Sie mit unserem Kurzarbeitergeld Rechner berechnen. Anstatt einige Arbeitnehmer zu kündigen, wird die Arbeitszeit für mehrere Mitarbeiter gekürzt. Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Mitarbeiter gar nicht zur Arbeit kommen müssen und trotzdem das volle Kurzarbeitergeld ausgezahlt bekommen. Ein Unternehmen kann sich dadurch in harten Zeiten, finanziell entlasten, ohne dass Arbeitnehmer gekündigt werden müssen. Von der Kurzarbeit können beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren. Der Rechner beinhaltet die Gesetzesänderungen zur Corona Krise 2020.
Damit ein Unternehmen Kurzarbeit durchführen kann, muss ein erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltsausfall aufgrund von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die das Unternehmen nicht zu verantworten hat, vorliegen.
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommen Sie?
Das Kurzarbeitergeld wird Ihnen vom Arbeitgeber ausbezahlt. Der Arbeitgeber bekommt das Geld von der Agentur für Arbeit zurück.
Die Dauer für Kurzarbeit beläuft sich auf 12 Monate. Der Zeitraum kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Generell hat Kurzarbeit keinerlei Auswirkung auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I. Das Gegenteil ist der Fall, Kurzarbeit kann die Anspruchsgrundlage ausbauen, z.B. für Mitarbeiter deren Beschäftigungszeit vor Kurzarbeit noch keine 24 Monate Betrug. Denn auch während der Kurzarbeit zahlt der Staat die Beträge zur Sozialversicherung. Wird Ihnen innerhalb der Kurzarbeit gekündigt, berechnet sich die Anspruchshöhe für Arbeitslosengeld von Ihrem Gehalt vor der Kurzarbeit.
Neu seit 2020: Wird Kurzarbeit in einem Unternehmen eingeführt, dann werden die Beiträge zur Sozialversicherung, für ausgefallene Arbeitszeit, zu 100% erstattet.
Das aktuelle Entgelt bei Kurzarbeit (Istentgelt) besteht Sozialversicherungspflichtig für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das vom Staat bezahlte Kurzarbeitergeld ist davon ausgenommen und darüber hinaus von der Lohnsteuer befreit. Auf das Istengelt müssen weiterhin die Beträge für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Neu seit 2020 im Zuge der Corona-Krise: Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Für Personen, die vor Anordnung von Kurzarbeit einen Nebenjob hatten, führen die Erträge des Nebenjobs nicht zu einer Kurzarbeitergeld Reduzierung. Bei Personen die nach Anordnung von Kurzarbeitergeld einen Nebenverdienst aufnehmen, wird der Arbeitslohn des Nebenverdienstes auf das Istentgelt angerechnet und führt zu einer Verminderung des Kurzarbeitergeldes. Für die Berechnung Ihres Kurzarbeitergeldes bei einem Nebenjob (aufgenommen nach Anordnung von Kurzarbeit), addieren Sie zum Istengelt die Einnahmen des Nebenverdienstes und geben diesen Betrag im Rechner im Feld "Istentgelt" ein.
Wird ein Arbeitnehmer nach Anmeldung von Kurzarbeit krank, wird im krankheitsfall bis zu 6 Wochen das Kurzarbeitergeld gezahlt. Erkrankt ein Arbeitnehmer vor Anmeldung der Kurzarbeit, bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld und kein Kurzarbeitergeld.