Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit ist als Risiko meist unterbewertet
Den meisten Arbeitnehmern ist das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht in seinem vollen Umfang bewusst. Immerhin bedeutet die Berufsunfähigkeit den Wegfall des monatlichen Einkommens. Haben Sie schon mal für sich ausgerechnet, was für eine Summe dabei herauskommt? Nehmen wir ein monatliches Einkommen von 2.500 Euro Brutto an. Das sind im Jahr also 30.000 Euro. Wenn Sie noch 35 Jahre bis zum Rentenalter arbeiten müssen, fehlt Ihnen die stolze Summe von 1.050.000 Euro, wenn Sie durch Erkrankung oder Unfall unfähig werden Ihrem Beruf weiter nachzugehen. Wenn Sie auf die staatliche Absicherung vertrauen, sollten Sie Ihre Erwartungen nicht zu hoch ansetzen. Der Staat lässt seine Bürger in der Notsituation ziemlich allein.
Wie definiert sich Berufsunfähigkeit?
Ein Arbeitnehmer gilt als unfähig seinen bisherigen Beruf auszuüben, wenn er durch eine dauerhafte Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr dazu in der Lage ist. Das sind in der Praxis Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Knochen und Gelenke, Krebserkrankungen oder psychische Störungen. Betroffen sind davon etwa 25% aller Beschäftigten vor Erreichen des offiziellen Renteneintritts.
Ermittlung der Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Zunächst muss die entstehende Versorgungslücke ermittelt werden. Aus dem Leistungskatalog der Versicherer kommen dann die verschiedenen Einzelrisiken verschiedener Berufsgruppen hinzu. Zum Beispiel wird ein Berufskraftfahrer anders bewertet, als ein Sachbearbeiter im Büro. Jeder Versicherte legt die Höhe der abzusichernden Differenz zwischen aktuellem Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Leistung selbst fest. Bei hohen Einkommen ist sie naturgemäß höher, als bei durchschnittlichen oder kleinen Einkommen.
Welche Leistungen werden von der Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht?
Wenn Ihre Erkrankung Ihnen die weitere Ausübung nicht mehr ermöglicht und die Minderung Ihrer Leistungsfähigkeit belegt ist, tritt bei guten Verträgen ab einer Beeinträchtigung von 50% der Versicherungsfall ein und Sie erhalten die monatlich vereinbarte Rente. Die Fülle möglicher Vertragsvarianten lässt individuelle Abweichungen davon selbstverständlich zu. Informieren Sie sich daher ausführlich über mögliche Optionen für die Verträge und ihre Konditionen.
Mögliche Stolpersteine in den Vertragsbedingungen beachten
Bei der Formulierung der Vertragsbedingungen können Fallstricke eingebaut sein. Beispielsweise ist bei vielen Versicherungsunternehmen der Ausschluss bestimmter Erkrankungen vorgesehen. Beliebt ist auch die Frage nach bereits vorhandenen Vorerkrankungen. Achten Sie sorgfältig auf eventuelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz und beantworten Sie ausführlich die Frage nach Vorerkrankungen. Möglicherweise verweigert Ihnen das Unternehmen später aufgrund unvollständiger Angaben sonst die Leistungen.
Risikogruppen werden besonders bewertet
Die Unternehmen teilen ihre Versicherungsnehmer in Risikogruppen ein. Je höher das zu versichernde Risiko bewertet ist, desto mehr Ausschlussklauseln und höhere Versicherungsprämien werden verlangt. Zu den eindeutigen Risikogruppen zählen Extremsportler und einige Beschäftigte im Bauhandwerk, zum Beispiel Dachdecker und Betonbauer. Soldaten und Feuerwehrleute sind ebenfalls enormen Berufsrisiken ausgesetzt. Harmlos anmutende Berufe, wie zum Beispiel Krankenpfleger, sind wegen hoher Belastungen des Rückens ebenfalls als Gruppe mit hohem Risiko eingestuft.
Die Zusammenstellung der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine umfassende individuell angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Risikogruppe und gewünschtem Versicherungsumfang. Auch eine Kombination mit anderen Versicherungen ist möglich und oft sinnvoll. Zum Beispiel ist die Kopplung mit einer Erwerbsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung ein oft gewähltes Vorgehen. Mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme und Beratung durch einen Experten lässt sich für jeden möglichen Fall ein angemessener Versicherungsschutz erstellen.
Gesetzliche Leistungen des Staates
Durch die staatliche Absicherung öffnet sich eine dramatische Versorgungslücke! Als Arbeitnehmer mit einem Geburtsdatum vor dem 01.01.1961 sieht die Regelung die Berufsunfähigkeit als einen Teil der Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung an. Sie können mit maximal 30% Ihres letzten Bruttoverdienstes rechnen. Für diesen Personenkreis gilt der Berufsschutz. Die gesetzliche Neufassung aus dem Jahre 2001 sieht für Arbeitnehmer mit einem Geburtsdatum nach dem 01.01.1961 vor, dass diese eine zumutbare Tätigkeit annehmen müssen, die auch außerhalb Ihres bisherigen Berufslebens liegen kann. Man unterstellt in diesem Falle einen monatlichen Hinzuverdienst zwischen 3 und 6 Stunden, je nach dem Grad Ihrer gesundheitlichen Einschränkung. Den möglichen Verdienst zieht man von der Rentenzahlung ab. Es spielt für den Gesetzgeber dabei keine Rolle, ob Sie tatsächlich einen Hinzuverdienst erzielen oder nicht. Die Zumutbarkeit der Tätigkeit und den Umfang bestimmt die Behörde und setzt den Verdienst fiktiv an. Die gesetzliche Rentenversicherung bezeichnet Ihren Zustand als eine "teilweise Erwerbsminderung".