Leben Sie in den alten  oder in den neuen  Bundesländern?
 
 Ansprüche aus einer Beschäftigung
 Rentenpflichtige Arbeitsjahre bisher      Jahre 
 Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen 
 (Von Arbeitsbeginn bis heute) 
    € / Monat 
 
 Ansprüche aufgrund von Ausbildung 
 Studium/Schule nach Abschl. des 17. Lebensj.
 (Max. 3 Jahre anrechenbar) 
    
 Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahres
 (Max. 3 Jahre anrechenbar) 
    
 
 Ansprüche durch Zivil- oder Wehrdienst
 Zivil-/Wehrdienst ist abgeleistet      
 
 Ansprüche durch Kindererziehungszeiten
 (nur für den erziehenden Elternteil) 
 Das Kind ist vor dem 1. Jan. 1992 geboren      
 Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre)      Jahre 
 Das Kind ist nach dem 1. Jan. 1992 geboren      
 Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre)      Jahre 
Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Anprüche aus Kindererziehungszeiten auf Basis eines Kindes berechnen. Erziehende mit mehreren Kindern können unter Umständen weitere Rentenpunkte angerechnet bekommen. Dies ist von Fall zu Fall separat zu betrachten.
 
 Ansprüche aufgrund von Arbeitslosengeld I 
 Das letzte Monatsbrutto vor der Arbeitslosigkeit      € / Monat 
 Arbeitslosengeld bezogen für       Monate 
Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Anprüche auf Rentenpunkte aus Arbeitslosengeld I berechnen. Aus Arbeitslosengeld II ergibt sich auch ein Anspruch für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 
 
   
Rentenpunkte in Abhängigkeit zum Werdegang

Zeiten aus Schule und Studium

Die Zeiten aus Schule und Studium bei Abschluss des 17. Lebensjahres werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Schul- oder Studienjahr können 0,75 Punkte, aus maximal drei Jahren, berücksichtigt werden. Hieraus ergibt sich eine maximale Anzahl von 2,25 Rentenpunkten aus Zeiten von Schule und Studium.

Beruflichen Ausbildungszeiten

Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Jahr Berufsausbildung können 0,75 Punkte, für maximal drei Jahre, angesetzt werden. Max. 2,25 Rentenpunkte für Zeiten der beruflichen Ausbildung.

Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst

Aus Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Für maximal 9 Monate wird Ihnen ein fiktiver Verdienst von 60 Prozent, bezogen auf das Durchschnittseinkommen, angerechnet. Demnach max. 0,45 Rentenpunke.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I

Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I ergeben sich rentenrechtliche Ansprüche. Hierfür werden 80 % Ihres letzen Bruttoeinkommens als fiktiver Verdienst festgesetzt, aus welchem Rentenpunkte berechnet werden.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II

Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Hier werden pauschal 205 € (Stand 2009) als fiktiver Verdienst gestgelegt. Daraus errechnen sich die Rentenpunkte.

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten bis zu einer gewissen Höhe und Anzahl von Kindern (abhängig von verschiedenen Parametern) werden ebenfalls rentenrechtlich berücksichtigt.