Die Zeiten aus Schule und Studium bei Abschluss des 17. Lebensjahres werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Schul- oder Studienjahr können 0,75 Punkte, aus maximal drei Jahren, berücksichtigt werden. Hieraus ergibt sich eine maximale Anzahl von 2,25 Rentenpunkten aus Zeiten von Schule und Studium.
Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Jahr Berufsausbildung können 0,75 Punkte, für maximal drei Jahre, angesetzt werden. Max. 2,25 Rentenpunkte für Zeiten der beruflichen Ausbildung.
Aus Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Für maximal 9 Monate wird Ihnen ein fiktiver Verdienst von 60 Prozent, bezogen auf das Durchschnittseinkommen, angerechnet. Demnach max. 0,45 Rentenpunke.
Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I ergeben sich rentenrechtliche Ansprüche. Hierfür werden 80 % Ihres letzen Bruttoeinkommens als fiktiver Verdienst festgesetzt, aus welchem Rentenpunkte berechnet werden.
Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Hier werden pauschal 205 € (Stand 2009) als fiktiver Verdienst gestgelegt. Daraus errechnen sich die Rentenpunkte.
Kindererziehungszeiten bis zu einer gewissen Höhe und Anzahl von Kindern (abhängig von verschiedenen Parametern) werden ebenfalls rentenrechtlich berücksichtigt.