Leben Sie in den alten  oder in den neuen  Bundesländern?
 
 Ansprüche aus einer Beschäftigung
 Rentenpflichtige Arbeitsjahre bisher      Jahre 
 Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen 
 (Von Arbeitsbeginn bis heute) 
    € / Monat 
 
 Ansprüche aufgrund von Ausbildung 
 Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahres
 (Max. 3 Jahre anrechenbar) 
    
 
 Ansprüche durch Zivil- oder Wehrdienst
 Wehr und Zivildienst bis 30. Juni 2011      
 
 Ansprüche durch Kindererziehungszeiten
 (nur für den erziehenden Elternteil) 
 Das Kind ist vor dem 1. Jan. 1992 geboren      
 Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre)      Jahre 
 Das Kind ist nach dem 1. Jan. 1992 geboren      
 Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre)      Jahre 
Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Anprüche aus Kindererziehungszeiten auf Basis eines Kindes berechnen. Erziehende mit mehreren Kindern können unter Umständen weitere Rentenpunkte angerechnet bekommen. Dies ist von Fall zu Fall separat zu betrachten.
 
 Ansprüche aufgrund von Arbeitslosengeld I 
 Das letzte Monatsbrutto vor der Arbeitslosigkeit      € / Monat 
 Arbeitslosengeld bezogen für       Monate 
Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Anprüche auf Rentenpunkte aus Arbeitslosengeld I berechnen. Aus Arbeitslosengeld II ergibt sich auch ein Anspruch für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 
 
   
Rentenpunkte in Abhängigkeit zum Werdegang

Beruflichen Ausbildungszeiten

Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Jahr Berufsausbildung können 0,75 Punkte, für maximal drei Jahre, angesetzt werden. Max. 2,25 Rentenpunkte für Zeiten der beruflichen Ausbildung.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I

Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I ergeben sich rentenrechtliche Ansprüche. Hierfür werden 80 % Ihres letzen Bruttoeinkommens als fiktiver Verdienst festgesetzt, aus welchem Rentenpunkte berechnet werden.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II

Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Hier werden pauschal 205 € (Stand 2009) als fiktiver Verdienst gestgelegt. Daraus errechnen sich die Rentenpunkte.

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten bis zu einer gewissen Höhe und Anzahl von Kindern (abhängig von verschiedenen Parametern) werden ebenfalls rentenrechtlich berücksichtigt.