Rechner für die Berechnung
 von Witwenrente
 
 
 Sie haben Anspruch
 auf große Witwenrente 
  
 Die Hochzeit war
 nach dem 31.12.2001 
  
 Geburt eines
 Partners vor 1962 
  
 Leistungsbeginn vor
 2011? 
  
 
 Rentenanspruch/Bruttorente
 des Verstorbenen 
    € / Monat
 Bruttoeinkommen/Brutto-rente
 des Hinterbliebenen 
    € / Monat
 Betriebsrente, VBL
 Kapitaleinkuenfte 
    € / Monat
 Waisenrenten-
 
berechtigte Kinder 
    
 
  

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente richtet sich nach verschiedenen gesetzlichen Regelungen und persönlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist unter anderem, ob das alte oder neue Recht gilt und ob eine große oder kleine Witwenrente gezahlt wird. Mit dem Rechner oben kannst du den Witwenrenteanspruch aus der deutschen Rentenversicherung berechnen. Im Folgenden findest du wichtige Informationen und hilfreiche Hinweise rund um das Thema Witwenrente.

Allgemeine Voraussetzungen für Witwenrente

  • Familienstand: Du warst bis zum Tod deines Ehepartners bzw. deiner Ehepartnerin verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Ehedauer: Die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr. Ausnahme: Bei einem Unfalltod kann auch bei einer kürzeren Ehedauer ein Anspruch bestehen.
  • Wartezeit: Der verstorbene Partner hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt. Die Wartezeit entfällt beispielsweise, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist oder bereits eine Rente bezogen wurde.
  • Familienstand: Du darfst nicht erneut geheiratet haben.

Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen der großen und kleinen Witwenrente, in Abhängigkeit deiner Lebensumstände, die im Folgenden beschrieben werden.

Die große Witwenrente

Was sind die Voraussetzungen für die große Witwenrente?

Für ein Anspruch auf die große Witwenrente müssen folgende zusätzliche Voraussetzungen gelten:

  • Es gilt ein Mindestalter für den Hinterbliebenen. Bei Todesfällen im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze des Hinterbliebenen bei 46 Jahren und 6 Monaten. Diese Grenze steigt schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre an.
  • Oder der Hinterbliebene ist erwerbsgemindert.
  • Oder dieser erzieht ein eigenes Kind oder ein Kind des/der Verstorbenen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Hat das Kind eine Behinderung und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommt der Hinterbliebene die Rente unabhängig vom Alter des Kindes.

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt normalerweise 55 % der Rente, die der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder erhalten hätte. Der Satz erhöht sich auf 60 %, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhältst du zunächst die volle Rente (100 %) des Verstorbenen. Mehr dazu unten, siehe Überschrift "Was ist das Sterbevierteljahr?".

Wie lange wird die große Witwenrente gezahlt?

Die große Witwenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die kleine Witwenrente

Was sind die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente

Genau wie bei der großen Witwenrente müssen die oben genannten „allgemeinen Voraussetzungen für Witwenrente“zu Ehedauer, Wartezeit und Familienstand erfüllt sein. Du bekommst die kleine Witwenrente, wenn du die folgenden Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllst:

  • Du bist jünger als das gesetzliche Mindestalter. Bei Todesfällen im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze des Hinterbliebenen bei 46 Jahren und 6 Monaten.
  • Du erziehst kein minderjähriges oder behindertes Kind.
  • Du bist nicht erwerbsgemindert.

Ein Beispiel: Zum Todeszeitpunkt des Ehepartners hat der Hinterbliebene ein Alter von 36 Jahren erreicht. Es gibt keine Kinder und der hinterbliebene Partner ist voll erwerbsfähig, in diesem Fall besteht nur Anspruch auf die kleine Witwenrente. Voraussetzung ist, dass die oben genannten allgemeinen Voraussetzungen für die Witwenrente erfüllt sind.

Wie hoch ist die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 % der Rente, die der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder erhalten hätte.

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhältst du zunächst die volle Rente (100 %) des Verstorbenen. Mehr dazu unten, siehe Überschrift "Was ist das Sterbevierteljahr?".

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Nach neuem Recht wird die kleine Witwenrente grundsätzlich nur für zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners gezahlt. Ausnahme: Bestand die Ehe bereits vor dem 01.01.2002 und wurde mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren, gilt das alte Recht – die kleine Witwenrente kann dann unbefristet gezahlt werden.

Werden Betriebsrenten und bestimmte weitere Einkünfte angerechnet?

Für bestimmte Hinterbliebene gelten noch Regelungen des sogenannten alten Rechts. Unter diesen Voraussetzungen werden bestimmte Einkünfte wie Betriebsrenten, Zusatzversorgungen (z. B. VBL) oder Einkünfte aus privater Altersvorsorge bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt.

  • Der Ehepartner ist vor dem 01.01.2002 verstorben.
  • Der Ehepartner ist nach dem 31.12.2001 verstorben, die Ehe bestand jedoch bereits vor dem 01.01.2002 und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 02.01.1962 geboren.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat (Sterbevierteljahr) erhalten Hinterbliebene grundsätzlich die volle Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder erhalten hätte. Dies gilt unabhängig davon, ob später Anspruch auf eine kleine oder große Witwenrente besteht. Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird während des Sterbevierteljahres nicht auf die Rentenzahlung angerechnet.

Ein Beispiel, für den Begriff "Sterbevierteljahr":

  • Todesfall am: 15. Mai
  • der Sterbemonat: Mai (zählt nicht mit)
  • das Sterbevierteljahr sind in diesem Fall die Monate Juni, Juli und August.

So kannst du Witwenrente einfach online beantragen?

Hier findest du mehr Infos über die Witwenrente. Auf der Seite unten kannst du die Witwenrente einfach online beantragen, einen Beratungstermin per Telefon oder vor Ort vereinbaren und nach einer Beratungsstelle suchen.

Witwengeld für Beamte

Für Beamte gelten eigene gesetzliche Regelungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt unabhängig von der gesetzlichen Witwenrente und wird nach den jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften berechnet.

Grundlagen für die Berechnung

Der Rechner rechnet mit folgenden aktuellen Werten:

  • Rentenwert: 42,52 €
  • Grundfreibetrag: 1.122,53 €
  • Freibetrag pro waisenrentenberechtigtes Kind: 238,11 €

Disclaimer

Der Witwenrentenrechner bietet eine erste Orientierung zur möglichen Höhe deiner Witwen- oder Witwerrente. Er ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Aus den berechneten Ergebnissen können keine rechtlich verbindlichen Ansprüche abgeleitet werden.

Autor: Ralf Jung, aktualisiert am 03.07.2026

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