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Betriebliche Altersvorsorge

Grundlagen der Betrieblichen Altersvorsorge

Im Allgemeinen zählt die betriebliche Altersvorsorge (BAV) zur zweiten Schicht der staatlich geförderten Altersvorsorge. Jeder Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine BAV gewähren. Dieser Rechtsanspruch ist im Betriebsrentengesetz geregelt. Generell besteht eine BAV aus Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod. Im Allgemeinen stehen fünf Durchführungswege im Rahmen der BAV zur Verfügung.

Es gibt folgende fünf Möglichkeiten zur Betrieblichen Altersvorsorge: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds.

  • Direktzusage: Hierbei bildet der Arbeitgeber Rücklagen. Die Direktzusagen sind beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein.
  • Unterstützungskasse: Diese ist rückgedeckt und gewährt formal keinen Rechtsanspruch. Auch diese Durchführungsmöglichkeit im Rahmen der BAV ist beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein.
  • Pensionskasse: Hierbei handelt es sich um ein selbstständiges Versicherungsunternehmen. Die Einzahlungen im Rahmen der Pensionskasse sind steuerlich begrenzt.
  • Direktversicherung: Hierbei handelt es sich um ein Produkt aus dem Bereich der Lebensversicherungsgesellschaft. Seit dem Jahr 2005 bestehen viele Parallelen zur Pensionskasse, die vor allem steuerliche Aspekte betreffen.
  • Pensionsfonds: In diesem Rahmen ist eine hohe Aktienquote zulässig, die hohe Renditen ermöglicht.

Die BAV zählt neben der gesetzlichen Rente und weiteren privaten Rentenversicherungen wie der Riester und der Rürup Rente zu den wichtigsten Vertretern aus dem Bereich der Altersvorsorge. Generell sind unter einer BAV sämtliche Leistungen zu verstehen, die einem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Absicherung der Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung stehen. Diese Leistungen werden dem Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zugesichert.

Vorteile der BAV für den Arbeitnehmer

Im Allgemeinen offeriert die BAV sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer verschiedene Vorteile. Grundlegend wird die BAV durch steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer aufgewertet und bietet sich daher in Kombination mit der Riester Rente als optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland an. Die Einzahlungen in eine BAV sind in der Regel steuerfrei. Somit reduzieren diese Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen. Während der Rentenphase erfolgt hingegen eine Versteuerung der Auszahlungen gemäß dem Prinzip einer nachgelagerten Besteuerung. In diesem Punkt deckt sich die BAV mit der Riester und der Rürup Rente.

Vorteile einer BAV für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hingegen kann ebenfalls durch das Angebot der BAV Vorteile für sich verbuchen. Bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze kann der Arbeitgeber die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge reduzieren. Zusätzlich können durch Pensionsrückstellungen weitere Steuern für den Arbeitgeber eingespart werden. Insbesondere bei Unternehmen mit vielen Angestellten kann sich dies schnell bemerkbar machen. Eine BAV fördert natürlich zudem die Mitarbeiterbindung an das jeweilige Unternehmen und erhöht die Motivation und Zufriedenheit der Angestellten des Arbeitgebers.

Die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einer BAV

Generell können die Leistungen einer BAV wahlweise in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Zahlung erfolgen. Eine Besteuerung erfolgt im Rahmen der Auszahlung der Rente oder des in die BAV eingezahlten Kapitals. Die Finanzierung einer BAV kann entweder arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierter Natur sein. Auch eine Mischfinanzierung ist hierbei möglich. Als häufigste Variante im Bereich der BAV ist die Entgeltumwandlung zu nennen. In diesem Fall verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, das in die BAV eingezahlt wird. Dieses Recht besteht für jeden Arbeitnehmer seit dem Jahr 2002.

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