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Glossar

Ihr Bruttoeinkommen

Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. Wählen Sie den für Sie passenden Abrechnungszeitraum.

Steuerfreibetrag / Grundfreibetrag

Anhebung des Grundfreibetrags für das Jahr 2024 auf nun 11.604,- Euro und 23.208,- Euro für verheiratete Ehepaare. Das Steuerentlastungsgesetz 2024 soll eine steuerliche Entlastungen schaffen, um die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der steuerliche Grundfreibetrag wird in unserem Rechner automatisch berücksichtigt.

Sonstige steuerliche Freibeträge

Weitere Freibeträge wie zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können Sie sich jährlich beim Finanzamt in ELStAM eintragen lassen. Ihr Arbeitgeber kann über Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer auf diese Daten zugreifen und bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigen.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 beträgt 6.384,- Euro

Sozialversicherungsbeiträge 2024

Arbeitslosenversicherung: 2,6 % je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber.
Pflegeversicherung: 3,40 % je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber, Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,20 % Arbeitgeber: 1,20 %
Gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber. Plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 1,70% für den Arbeitnehmer. Der tatsächliche Zusatzbeitragssatz richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
Rentenversicherung: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % für das Jahr 2024 und wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Geldwerter Vorteil

Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung. Der Geldwerte Vorteil für Geschäftsfahrzeuge mit Elektromotor oder Hybridfahrzeuge hat sich im Jahr 2019 halbiert. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer 2024 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil.

Die Steuerklasse

Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):

Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Die Einteilung in die Steuerklasse VI erfolgt für Personen, die Arbeitsentgelte von mehreren Arbeitnehmern erhalten. Dies ist der Fall, wenn Sie mehrere Einkommen beziehen bei denen jeweils das Gehalt über die aktuelle Minijob-Verdienstgrenze von 538,- € hinausgeht.

Ihre Lohnsteuerklasse erfahren Sie über die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers. Dieser kann Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) anhand Ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer beim Finanzamt abfragen.

Kinderfreibetrag

Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden. Je nach Einkommenshöhe kann er das zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.

Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Krankenversicherungssätze

Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2024 in Höhe von 1,70%. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung dient als Richtwert für die Krankenkassen zur Bestimmung ihres individuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist damit abhängig von Ihrer Krankenkasse. Dieser war in der Vergangenheit voll vom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer/in zu tragen, seit dem Jahr 2019 muss sich der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen.

Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man die Einkommensgrenze, bis zu welcher die Beiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung prozentual erhoben werden.

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175,- Euro / Monat oder 62.100,- Euro / Jahr. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung west: 7.550,- Euro / Monat oder 90.600,- Euro / Jahr. Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung ost: 7.450,- Euro / Monat oder 89.400,- Euro / Jahr

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze ist Einkommensgrenze ab welcher ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Damit ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreiten. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist die Versicherungspflichtgrenze bedeutungslos. Der Beitritt in die Private Krankenversicherung ist bei dieser Gruppe einkommensunabhängig möglich.

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2024 beträgt 66.600,- Euro.

Pflegeversicherung

Am 1. Juli 2023, wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozent angehoben, auf insgesamt 3,4 Prozent. Der Zusatzbeitrag für Kinderlose beträgt seit diesem Tag 0,6 Prozent. Zusätzlich richtet sich der Beitragssatz nun auch an der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren. Demnach betragen die Beitragssätze für Arbeitnehmer (außer Bundesland Sachsen):

  • keine Kinder: 2,3%
  • 1 Kind: 1,7% (auch wenn das Kind älter als 24 Jahre ist)
  • 2 Kinder: 1,45%
  • 3 Kinder: 1,2%
  • 4 Kinder: 0,95%
  • 5 und mehr Kinder: 0,7 %

Nettogehalt / Nettolohn 2024

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