Bürgergeld Rechner 
 
 Ihre Lebenssituation 
 Bedarfsgemeinschaft
 mit Partner? 
  Ja
 Schwangerschaft
 (ab der 13. Woche)? 
  Ja
 Besondere Nahrungs-
 
mittel erforderlich? 
  Ja
 
 Berücksichtigung
 der Kinder 
 Kind 1    J 
 Kind 2    J 
 Kind 3    J 
 Kind 4    J 
 Kind 5    J 
 Kind 6    J 
 Kindergeld, Unterhalt   €
 
 Monatliche Einnahmen
 und Aufwendungen 
 Kaltmiete inkl.
 Nebenkosten 
  €
 Heizkosten, Warmwasser   €
 Bruttoeinkommen
 (Antragsteller) 
  €
 Nettoeinkommen
 (Antragsteller) 
  €
 

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld

Im Januar 2023 wurde Hartz 4 durch das Bürgergeld abgelöst. Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Bürgergeld erhältst du unabhängig davon, ob du vorher in einem Arbeitsverhältnis gestanden bist oder nicht. Der gewöhnliche Aufenthalt muss dabei in Deutschland liegen.

Auch hilfsbedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, können Bürgergeld erhalten.

So hoch sind Bürgergeld Regelsätze im Jahre 2026

Die Bürgergeld-Regelsätze sind im Jahr 2026 stabil geblieben und wurden gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Es gelten folgende Bürgergeld Regelsätze:
Alleinstehende / Alleinerziehende 563,- €
Pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506,- €
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357,- €
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390,- €
Kinder von 14 bis unter 18 Jahren 471,- €
Kinder von 18 bis unter 24 Jahren 451,- €

Wie viel kann man zum Bürgergeld hinzuverdienen?

Ein Hinzuverdienst während des Bezugs von Bürgergeld ist möglich und abhängig von der Höhe des Verdienstes. Es gelten verschiedene Freibeträge, die ohne Leistungsabzug auf das Bürgergeld hinzuverdient werden können. Grundsätzlich gibt es den anrechnungsfreien Grundfreibetrag von 100 Euro bezogen auf das Bruttoeinkommen. Einkommen oberhalb der Freibeträge wird teilweise auf das Bürgergeld angerechnet.

Daneben gibt es weitere Freibeträge in Abhängigkeit zu deiner Einkommenssituation. Wie hoch die anrechnungsfreien Freibeträge ausfallen, kannst du mit unserem Bürgergeldrechner ermitteln, sowohl für Alleinlebende als auch für Bedarfsgemeinschaften.

Mit wie viel Bürgergeld kannst du rechnen

Die finanziellen Leistungen aus Bürgergeld setzen sich aus der Regelleistung, den Kosten für die Unterkunft und einem eventuellen Mehrbedarf zusammen. Die Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes wird regelmäßig anhand gesetzlich festgelegter Fortschreibungen angepasst. Dabei werden unter anderem die Preisentwicklung sowie die Entwicklung der Nettolöhne berücksichtigt.

Die im Regelsatz enthaltenen Bedarfe sind Nahrung, Getränke, Tabakwaren, Freizeit, Kultur, Schuhe, Bekleidung, Körperpflege und Hygiene, Haushaltgeräte und Möbel, Medikamente, Verkehr und Telekommunikation und Strom.

Neben dem Regelsatz können Leistungen aufgrund eines sogenannten Mehrbedarfs gewährt werden. Ein Mehrbedarf kann beispielsweise gewährt werden für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren, oder mit mindestens zwei Kindern unter 16 Jahren,
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind.

Übernahme von Wohnungskosten

Neben dem Regelsatz und möglichen Mehrbedarfen besteht grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Die Höhe der übernommenen Wohnkosten hängt dabei unter anderem von den örtlich angemessenen Unterkunftskosten ab.

Disclaimer

Der Bürgergeldrechner dient einer ersten Orientierung, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen könnte. Er ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch das zuständige Jobcenter. Aus den berechneten Ergebnissen können keine rechtlich verbindlichen Ansprüche abgeleitet werden.

Aktualisiert am 28.05.2026

Bürgergeldrechner 2026

Der Regelsatz für Alleinstehende sowie die Regelsätze für Bedarfsgemeinschaften werden automatisch berechnet.

Zusätzlich kann abhängig von der individuellen Lebenssituation ein Mehrbedarf berücksichtigt werden, beispielsweise bei Schwangerschaft oder bei einer aus gesundheitlichen Gründen notwendigen kostenaufwändigen Ernährung.

Kosten für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen und sind nicht im Regelsatz enthalten. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und was unter angemessenen Wohnkosten verstanden wird, erfährst du weiter unten.

Auch bei eigenem Einkommen kann weiterhin Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Durch verschiedene Freibeträge bleibt ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei. Wie hoch der mögliche Hinzuverdienst und die daraus resultierenden Abzüge ausfallen, berechnet unser Bürgergeldrechner.