Im Januar 2023 wurde Hartz 4 durch das Bürgergeld abgelöst. Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Bürgergeld erhältst du unabhängig davon, ob du vorher in einem Arbeitsverhältnis gestanden bist oder nicht. Der gewöhnliche Aufenthalt muss dabei in Deutschland liegen.
Auch hilfsbedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, können Bürgergeld erhalten.
Die Bürgergeld-Regelsätze sind im Jahr 2026 stabil geblieben und wurden gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Es gelten folgende Bürgergeld Regelsätze:
Alleinstehende / Alleinerziehende 563,- €
Pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506,- €
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357,- €
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390,- €
Kinder von 14 bis unter 18 Jahren 471,- €
Kinder von 18 bis unter 24 Jahren 451,- €
Ein Hinzuverdienst während des Bezugs von Bürgergeld ist möglich und abhängig von der Höhe des Verdienstes. Es gelten verschiedene Freibeträge, die ohne Leistungsabzug auf das Bürgergeld hinzuverdient werden können. Grundsätzlich gibt es den anrechnungsfreien Grundfreibetrag von 100 Euro bezogen auf das Bruttoeinkommen. Einkommen oberhalb der Freibeträge wird teilweise auf das Bürgergeld angerechnet.
Daneben gibt es weitere Freibeträge in Abhängigkeit zu deiner Einkommenssituation. Wie hoch die anrechnungsfreien Freibeträge ausfallen, kannst du mit unserem Bürgergeldrechner ermitteln, sowohl für Alleinlebende als auch für Bedarfsgemeinschaften.
Die finanziellen Leistungen aus Bürgergeld setzen sich aus der Regelleistung, den Kosten für die Unterkunft und einem eventuellen Mehrbedarf zusammen. Die Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes wird regelmäßig anhand gesetzlich festgelegter Fortschreibungen angepasst. Dabei werden unter anderem die Preisentwicklung sowie die Entwicklung der Nettolöhne berücksichtigt.
Die im Regelsatz enthaltenen Bedarfe sind Nahrung, Getränke, Tabakwaren, Freizeit, Kultur, Schuhe, Bekleidung, Körperpflege und Hygiene, Haushaltgeräte und Möbel, Medikamente, Verkehr und Telekommunikation und Strom.
Neben dem Regelsatz können Leistungen aufgrund eines sogenannten Mehrbedarfs gewährt werden. Ein Mehrbedarf kann beispielsweise gewährt werden für:
Neben dem Regelsatz und möglichen Mehrbedarfen besteht grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Die Höhe der übernommenen Wohnkosten hängt dabei unter anderem von den örtlich angemessenen Unterkunftskosten ab.
Der Bürgergeldrechner dient einer ersten Orientierung, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen könnte. Er ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch das zuständige Jobcenter. Aus den berechneten Ergebnissen können keine rechtlich verbindlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Aktualisiert am 28.05.2026