Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die BAföG Rückzahlungsforderungen. Dazu schickt Dir diese Behörde einen entsprechenden Bescheid.
Das Bundesverwaltungsamt schickt Dir Ihre Rückzahlungsforderung ca. 4 ½ Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (bei Bachelor/Master, bezogen auf das Bachelor-Studium). Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, beginnt die Rückzahlung. Sie erfolgt in monatlichen Rückzahlungsraten zu mind. 105 Euro die vierteljährlich in einer Rate zu mind. 315 Euro zu tilgen sind. Auf dieses Darlehen gewährt der Staat die unten beschriebenen Rabatte. Um die Rabatte für Gute Leistung oder schnelle Studium in Anspruch nehmen zu können, müssen diese rechtzeitig beantragt werden. Als Antragsfrist gilt ein Monat nach Ausgangsdatum des Schreibens vom Bundesverwaltungsamt (Antrag inklusive der entsprechenden Nachweise). Der Darlehensanteil des BAföGs muss innerhalb von max. 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Studenten höherer Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die BAföG in Anspruch nehmen konnten, müssen den während Ihrer Regelstudienzeit erhaltenen Darlehensanteil zurückzahlen. Der Darlehensanteil entspricht der Hälfte der BAföG-Förderungssumme. Studenten die Ihr Studium erst ab dem 01. März 2001 begonnen haben, müssen maximal den Höchstsatz von 10.000,- zurückbezahlen. Darüber hinaus können weitere Rabatte gewährt werden. Unser Rückzahlungsrechner berücksichtigt diese Rabatte entsprechend
Das Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss (kein Darlehensanteil) gewährt, das Schüler-BAföG muss deshalb nicht zurückbezahlt werden.
Wer nachweislich ein geringes Einkommen hat, hat die Möglichkeit zur Verschiebung (um ein Jahr) der Rückzahlungsverpflichtung (nur auf Antrag).
Der Staat gewährt unterschiedliche Rabatte aufs BAföG. Alle die Ihr Studium ab dem 1. März 2001 begonnen haben, müssen maximal 10.000,- Euro zurückbezahlen. Wer sein Studium besonders schnell (vor Ende der Regelstudienzeit) absolviert kann mit einem Teilerlass rechnen, dies gilt auch für besonders Gute Studienleistungen. Mehr Infos und die spezifischen Rabatte findest Du bei der Berechnung. Achtung Fristen des Bundesverwaltungsamtes beachten (siehe oben).
Wer seine Darlehensschuld sofort, komplett tilgt erhält einen Teilerlass (die Erlasshöhe ist gestaffelt in Abhängigkeit zur Höhe der gewährten Darlehenssumme).