Etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erhältst Du vom Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Darin werden die Höhe Deiner Darlehensschuld, der Beginn der Rückzahlung sowie die festgelegten Rückzahlungsraten mitgeteilt.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt des Studienabschlusses, sondern das Ende der für Deinen Studiengang vorgesehenen Förderungshöchstdauer.
Ändern sich Deine Kontaktdaten, solltest Du dies dem Bundesverwaltungsamt rechtzeitig mitteilen. Andernfalls können wichtige Schreiben zur BAföG-Rückzahlung nicht zugestellt werden.
Schüler-BAföG wird in der Regel als Vollzuschuss gewährt und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Bei Studierenden erfolgt die Förderung dagegen meist zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Zurückgezahlt werden muss ausschließlich der Darlehensanteil. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei und beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
Für viele Studierende ist die Rückzahlung gesetzlich begrenzt. Wer erstmals ab September 2019 BAföG erhalten hat, muss grundsätzlich höchstens 77 Monatsraten zu je 130 Euro zurückzahlen. Dies entspricht derzeit einem maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.010 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden, wenn das eigene Einkommen bestimmte Freibeträge nicht überschreitet. Darüber hinaus kann bei einer vorzeitigen Rückzahlung ein Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld gewährt werden.
Mit unserem BAföG-Rückzahlungsrechner kannst Du eine erste unverbindliche Einschätzung Deiner voraussichtlichen Rückzahlung sowie eines möglichen Nachlasses bei vorzeitiger Tilgung berechnen.
Wer sein BAföG-Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlt, kann einen Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld erhalten. Die Höhe des Nachlasses richtet sich nach dem noch offenen Rückzahlungsbetrag und wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) berechnet.´
Den größtmöglichen Nachlass erhalten Darlehensnehmer in der Regel, wenn sie den vom Bundesverwaltungsamt angebotenen Ablösebetrag vor Beginn der regulären Rückzahlung vollständig begleichen. Das entsprechende Angebot wird üblicherweise zusammen mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mitgeteilt.
Auch während der laufenden Rückzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Teil- oder Kompletttilgung erfolgen. Hierfür ist in der Regel ein entsprechender Antrag beim Bundesverwaltungsamt erforderlich. Für eine teilweise vorzeitige Rückzahlung muss grundsätzlich ein Mindestbetrag von 500 Euro zurückgezahlt werden.
Die Höhe des Nachlasses ist gestaffelt. Je höher der vorzeitig zurückgezahlte Betrag ausfällt, desto höher kann auch der prozentuale Nachlass sein. Bei einer hohen Darlehensschuld können dadurch erhebliche Einsparungen möglich sein.
Frühere Erlassregelungen für besonders gute Studienleistungen oder kurze Studienzeiten bestehen heute nicht mehr. Aktuell wird ein Nachlass grundsätzlich nur noch im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Rückzahlung gewährt.