Das Arbeitslosengeld 1, ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, der sich aus Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung, aus einer vorangegangenen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt. Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) welches eine versicherungsfreie Sozialleistung darstellt. Anpruch auf Arbeitslosengeld 1 haben Arbeitslose die, die unten beschriebenen Vorraussetzungen erfüllen.
Eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 1, ist die Einhaltung folgender Rahmenfrist: Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss für insgesamt 360 Tage, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben, aus der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Man spricht hierbei von einer Erfüllung der Anwartschaftszeit. Weitere Vorraussetzungen sind:
Bei Eintritt des regulären Rentenalters besteht für Arbeitnehmer generell kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1. Dies gilt analog für Freiberufler, Selbstständige und Arbeitslose Beamte. Selbständige und Freiberufler können sich seit geraumer Zeit (Anfang 2006) freiwillig (auf Antrag) versichern. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur für neue Firmengründer (§28a SGB III).
Als Arbeitslosengeldempfänger haben Sie die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. Der Zeitaufwand für diese Nebentätigkeit muss weniger sein, als 15 Stunden pro Woche, ansonsten entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jede Nebentätigkeit, egal ob als Angestellter oder Selbstständiger, ist meldungspflichtig.
Auf das Nebeneinkommen gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165,- €. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten ist darüber hinaus möglich. Das verbleibende Resteinkommen, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 richtet sich zum einen, nach der Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und zum anderen nach dem Lebensalter des Arbeitslosen. Generell muss die oben beschriebene Anwartschaftszeit erfüllt sein.
Das versicherungspflichtige Verhältnis bestand für mind. … Monate | Vollendung des … Lebensalters | Erhalt von … Monate Arbeitslosengeld 1 |
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12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24 |
So wie die Begrenzung der Höhe an Beitragszahlungen zum Arbeitslosengeld ist auch die Höhe der Leistung aus Arbeitslosengeld 1 begrenzt, bedingt durch das berücksichtigungsfähige
Bemessungsentgelt, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
Alte Bundesländer und Berlin-West
87.600 Euro / Jahr oder 7.300 Euro / Monat
Neue Bundesländer und Berlin-Ost
85.200 Euro / Jahr oder 7.100 Euro / Monat
Die Maximale Höhe von Arbeitslosengeld 1 können Sie mit unserem Rechner berechnen.
Schritt 1: Berechung des täglichen Bemessungsentgelts
Hierfür wird das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten tagesgenau ermittelt (Bruttoeinkommen / 365 Tage).
Schritt 2: Berechung des täglichen Leistungsentgelts
Hierfür wird vom täglichen Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 % abgezogen sowie die individuelle Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag.
Schritt 3: Berechung des täglichen Leistungssatzes
Hierfür wird das tägliche Leistungsentgelt mit einem Faktor multipliziert. Bei Kinderlosen beträgt dieser Faktor 60 %, bei mindestens einem Kind 67 %.
Schritt 4: Berechung des monatlichen Zahlbetrags
Der monatliche Zahlbetrag ergibt sich aus dem täglichen Leistungssatz hochgerechnet auf 30 Tage. Auch für Monate mit 31 Tagen.