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Die unterschiedlichen Krankenversicherungsarten

In Deutschland existiert die Pflicht zur Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung ist in den Bereich der Sozialversicherungen einzuordnen, welche zum finanziellen Schutz der Arbeitnehmer ins Leben gerufen worden sind. Aufgabe einer Krankenversicherung ist es, die Kosten zu übernehmen, die dem Bürger im Falle von Krankheit oder Vorsorgeuntersuchungen entstehen. Letztlich soll eine finanzielle Verarmung des Versicherungsnehmers durch den Abschluss einer Krankenversicherung vermieden werden. Im Allgemeinen lässt sich die private Krankenversicherung hinsichtlich unterschiedlicher Leistungsformen unterscheiden. Es existiert neben der Teilversicherung und verschiedenen Zusatzversicherungen auch die Vollversicherung. Die verschiedenen Versicherungsarten richten sich im Groben an den verschiedenen Zielgruppen und bieten dementsprechend einen auf die Zielgruppen abgestimmten Leistungsumfang an.

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Die Krankenvollversicherung

Eine Kranken-Vollversicherung deckt den kompletten Bedarf ab, den ein Versicherungsnehmer hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht benötigt. Somit beinhaltet eine Kranken-Vollversicherung eine Krankenkostenversicherung, eine Pflegeversicherung sowie eine Krankentagegeldversicherung. In der Regel gesellt sich zu diesem Angebot noch eine Zahnkostenversicherung. Zudem ist in den meisten Kranken-Vollversicherungen eine Auslandsreisekrankenversicherung enthalten, welche Behandlungen innerhalb der EU-Staaten übernimmt. Der Wechsel in eine Kranken-Vollversicherung ist für alle Arbeitnehmer möglich, deren Einkünfte die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Dasselbe Recht gilt ebenso für Selbstständige und Freiberufler, bei denen die Höhe der Einkünfte keine Rolle bezüglich der Versicherungsfähigkeit spielt. Auch Studenten können in aller Regel von den Vorzügen einer privaten Kranken-Vollversicherung profitieren. Mehr zum Thema Krankenvollversicherung

Die Krankenzusatzversicherung

Zusatzversicherungen können sowohl von gesetzlich als auch von privat krankenversicherten Personen abgeschlossen werden. Bei Zusatzversicherungen handelt es sich um zusätzliche Bausteine, mit denen der jeweilige Leistungsumfang der Krankenversicherung erweitert werden kann. Generell fangen die Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherungen dort an, wo der übliche Versicherungsschutz aufhört. Zahnkostenzusatzversicherungen sind ebenso beliebte und wichtige Krankenzusatzversicherungen wie eine Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegekostenversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Brillenversicherungen oder spezielle Versicherungspakete für Heilpraktiker, Optiker und Zahnarztbesuche.

Heutzutage werden die Zusatzversicherungen von den verschiedenen Krankenversicherungsanbietern sukzessive um verschiedene Komponenten erweitert, was sich angesichts des steigenden Bedarfs an verschiedenen Krankenversicherungsleistungen erklären lässt. Ein Grund hierfür besteht in der Tatsache, dass Gesundheitsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach und nach gekürzt werden oder privat krankenversicherte Personen weitere Leistungen wünschen, welche nicht im Leistungsumfang der jeweiligen Voll- oder Teilversicherung enthalten sind. Mehr zum Thema Krankenzusatzversicherung

Die private Kranken-Teilversicherung

In den Genuss einer privaten Kranken-Teilversicherung kommen hingegen nur beihilfeberechtigte Personen, was in der Regel auf Beamte zutrifft. Dieser Personenkreis kann einen Krankenkostenzuschuss im Rahmen der Fürsorgeleistungen vom jeweiligen Dienstherrn verlangen. Aus diesem Grund muss der Beamte nur den Krankenversicherungsteil absichern, der nicht bereits vom Dienstherrn getragen wird. Generell ist der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte nicht möglich, da es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung keine Teilversicherung gibt. Der Leistungsumfang einer Teilversicherung ist identisch mit dem einer Vollversicherung abzüglich der jeweiligen Beihilfe. Aus diesem Grund ist eine private Teilversicherung grundsätzlich als günstiger zu bezeichnen als dies bei einer Vollversicherung der Fall ist.

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