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Die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung für jede erwachsene Person. Die allgemeine Krankenversicherungspflicht geht zurück auf die letzte Gesundheitsreform der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Hiermit konnte erfolgreich die letzte Lücke im Sozialversicherungssystem geschlossen werden.

Wie es bei gesetzlichen Pflichten üblich ist, muss auch bei Missachtung der Krankenversicherungspflicht bei fehlender Krankenversicherung eine Strafe in Kauf genommen werden. Jedoch ist die Höhe dieser Strafe nicht exakt durch den Gesetzgeber definiert worden. Wer jedoch seiner Verpflichtung auf eine Krankenversicherung zu spät nachkommt, wie dies beispielsweise beim Auftreten einer Erkrankung der Fall sein kann, muss damit rechnen, entsprechende Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend zum Beginn der Versicherungslücke nachzahlen zu müssen.

Personen ohne aktiven Krankenversicherungsschutz, die sich innerhalb der privaten Krankenversicherung versichern könnten, können von der Möglichkeit profitieren, den Basistarif der PKV in Anspruch zu nehmen. Dieser spezielle Tarif zeichnet sich durch eine brancheneinheitliche Gestaltung und ein Verhältnis aus Preis und Leistung aus, das dem Umfang der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung, entspricht. Zudem gilt im Basistarif der sogenannte Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass Antragsteller durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft nicht abgelehnt werden dürfen. Dies wiederum bringt es mit sich, dass die in der PKV übliche Gesundheitsprüfung beim Basistarif entfällt. Versicherungsnehmer, die von einem hochwertigen Tarif profitieren möchten, müssen zunächst den Gesundheitsscheck durchlaufen, der eine wichtige Grundlage für die anschließende Beitragserhebung der Versicherungsgesellschaft bildet. Die Höhe der Beiträge richtet sich letztlich nach dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Geschlecht, dem Alter und den gewünschten Versicherungsleistungen des Versicherungsnehmers. In diesem Fall sind die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften als sehr vielfältig und von unterschiedlicher Qualität zu bezeichnen. Dies erklärt, warum unabhängige Agenturen, wie beispielsweise Finanztest oder Stiftung Warentest, regelmäßig die verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter im Bereich der privaten Krankenversicherungen auf Herz und Nieren prüfen. Eine entsprechend unabhängige Beurteilung einer solchen Agentur kann entscheidend dabei helfen, den für sich selbst geeigneten Tarif im Bereich der privaten Krankenversicherung finden zu können.

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland sorgt dafür, dass jede Person über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt und anfallende Kosten für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit des Einzelnen nicht von der Allgemeinheit finanziert werden müssen. Jedoch kann diese Pflicht auch Probleme nach sich ziehen, wie dies beispielsweise der Fall sein kann, wenn der Betroffene aufgrund von Arbeitslosigkeit fällige Beiträge nicht mehr an den Versicherungsanbieter der Krankenversicherung entrichten kann. Gemäß der neuen Regelung im Rahmen der Gesundheitsreform muss es auch Empfänger von Sozialleistungen in Deutschland möglich sein, weiterhin privat krankenversichert zu bleiben, wenn sie vor dem Bezug entsprechender Sozialleistungen bereits privat krankenversichert waren. Diese Regelung betrifft häufig selbstständige Personen, deren Unternehmen Insolvenz anmelden musste. Inzwischen hat das Bundessozialgericht in Deutschland die Leistungsträger zu einer vollständigen Übernahme der Versicherungsprämien im Rahmen einer privaten Krankenversicherung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss.

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