Die Leistungen der privaten Krankenversicherung
Leistungen der PKV
Wer einer privaten Krankenversicherung beitritt, bestimmt mit seiner monatlichen Prämie selbst, welche Leistungen er im Krankheitsfall in
Anspruch nehmen möchte und welche nicht.
Während alle gesetzlich Versicherten nur das Standardprogramm der entsprechenden Krankenkassen nutzen können, ist der Privatpatient völlig frei in
seiner Auswahl. So kann man sich hier ebenso nur mit den Standardleistungen zufrieden geben. Oder man erweitert die Leistungen um zusätzliche
Punkte, die man für sich persönlich als notwendig und angenehm ansieht. Dabei kann man zwischen folgenden Zusatzleistungen wählen:
Ambulante Behandlungen
Je nachdem, für welchen Tarif man sich entscheidet, übernimmt die Krankenkasse alle nur erdenklichen Behandlungen beim Arzt in voller Höhe.
Gleiches gilt für verordnete Medikamente und Sitzungen bei einem Heilpraktiker. Werden Heil- und Hilfsmittel benötigt, so können
auch diese bei der entsprechenden Auswahl des Tarifes in vollem Umfang von der Krankenkasse bezahlt werden.
Stationäre Behandlung
Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen, können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Mit dem entsprechenden Tarif werden diese in voller Höhe übernommen. Hierzu gehören alle Arztbehandlungen sowie die Kosten für die Unterbringung und die Pflege. Legt man als Patient zudem Wert darauf, dass der Chefarzt persönlich die eigene Genesung vorantreibt und das die Unterbringung in einem komfortablen Ein- oder Zweibettzimmer stattfindet, so kann auch dies mit dem entsprechenden Tarif vereinbart werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen dienen der frühzeitigen Krankheitserkennung. Viele Privattarife übernehmen die Kosten für diese Art von Untersuchung unabhängig
vom Lebensalter des Versicherten.
Zahnärztliche Behandlung
Entsprechend der im Tarif festgeschriebenen Gebührensätze erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für alle anfallenden Zahnbehandlungen. Darüber hinaus kann vereinbart werden, dass Zahnersatz und Behandlungen eines Kieferorthopäden ohne Zuzahlungen für den Patienten erfolgen. Je nach gewähltem Tarif liegen die Ersatzleistungen für entsprechende Behandlungen zwischen 80 und 100 Prozent. Wird Zahnersatz benötigt, so liegen die Ersatzleistungen zwischen 40 und 100 Prozent.
Krankenhaustagegeld
Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung funktioniert ähnlich wie eine Krankengeld-Versicherung. Auch hier zahlt die Krankenkasse im Falle einer Erkrankung einen vorher vereinbarten Tagessatz. Allerdings nur, wenn man stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurde. Dies kann vor allen Dingen dann hilfreich sein, wenn Kinder betreut werden müssen oder andere finanzielle Belastungen drohen, die sich nicht rechtzeitig abwenden lassen konnten.
Krankentagegeld
Besonders dann, wenn man Kleinunternehmer oder Freiberufler ist, kann eine längere Krankheit schnell dazu führen, dass die Existenz bedroht ist. Denn einen längeren Verdienstausfall kann sich in der Regel niemand leisten. Aus diesem Grund sollte jede private Krankenversicherung um eine Krankentagegeld-Versicherung ergänzt werden. Diese zahlt ab dem vierten Tag einen vorher festgelegten Tagessatz und verhindert damit, dass der finanzielle Ruin droht. Die Höhe des Krankentagegeldes darf dabei nicht das durchschnittliche Nettoeinkommen übersteigen.
Pflegepflichtversicherung
Privat Versicherte zahlen Beträge für die Pflegeversicherung. Dies ist gesetzlich festgeschrieben und ein fester Bestandteil
der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind bei allen privaten Versicherungen gleich,
auch dies ist per Gesetz geregelt.
Hilfsmittel
Hierzu gehöhren z.B. Kontaktlinsen, Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Krankenfahrstühle, orthopädische Schuhe, Einlagen und lebenserhaltenden Geräte.
Die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel ist abhängig von Ihrem Krankenversicherungstarif.
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