Das Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung
Wer kann sich privat versichern lassen?
Vom Abschluss einer privaten Krankenversicherung können grundsätzlich Arbeitnehmer, Studenten, Beamte, genauso wie freiberuflich und selbstständig tätige
Personen profitieren.
Ein Mindesteinkommen als Vorraussetzung für den Eintritt in die Private Krankenversicherung gilt nur für Arbeitnehmer. Wer kann in eine PKV wechseln und
welche Einkommensarten werden berücksichtigt.
Mindesteinkommen als Vorraussetzung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können in eine private
Krankenversicherung wechseln. Grundvorraussetzung ist, dass Ihr Mindesteinkommen innerhalb eines
Jahres vor Versicherungsbeginn, die aktuelle Pflichtversicherungsgrenze überschreit. Diese liegt im Jahr 2017 bei 57.600 Euro und im Jahr 2018 bei 59.400 Euro (Bruttogehalt).
Bei der Ermittlung des jährlichen Einkommens werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt.
Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die jeweilige Pflichtversicherungsgrenze übersteigen konnte, gelten als freiwillig in der GKV versichert.
Freie Tarif- und Leistungswahl
Der Versicherungsnehmer kann die Leistungen der Versicherung individuell bestimmen. Je nach Tarif kann der Versicherungsnehmer aus bestimmten
Tarifbausteine auswählen. In diesem Punkt unterscheidet
sich die PKV deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Basistarif, der an den Leistungsumfang
der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt ist. Grundsätzlich bietet eine private Krankenversicherung ein vergleichsweise breites
Leistungsspektrum.
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