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Das Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern lassen?

Vom Abschluss einer privaten Krankenversicherung können grundsätzlich Arbeitnehmer, Studenten, Beamte, genauso wie freiberuflich und selbstständig tätige Personen profitieren.

Ein Mindesteinkommen als Vorraussetzung für den Eintritt in die Private Krankenversicherung gilt nur für Arbeitnehmer. Wer kann in eine PKV wechseln und welche Einkommensarten werden berücksichtigt.

Mindesteinkommen als Vorraussetzung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können in eine private Krankenversicherung wechseln. Grundvorraussetzung ist, dass Ihr Mindesteinkommen innerhalb eines Jahres vor Versicherungsbeginn, die aktuelle Pflichtversicherungsgrenze überschreit. Diese liegt im Jahr 2017 bei 57.600 Euro und im Jahr 2018 bei 59.400 Euro (Bruttogehalt). Bei der Ermittlung des jährlichen Einkommens werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt.

Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die jeweilige Pflichtversicherungsgrenze übersteigen konnte, gelten als freiwillig in der GKV versichert.

Freie Tarif- und Leistungswahl

Der Versicherungsnehmer kann die Leistungen der Versicherung individuell bestimmen. Je nach Tarif kann der Versicherungsnehmer aus bestimmten Tarifbausteine auswählen. In diesem Punkt unterscheidet sich die PKV deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Basistarif, der an den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt ist. Grundsätzlich bietet eine private Krankenversicherung ein vergleichsweise breites Leistungsspektrum.

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