Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung in Deutschland kann sich im Allgemeinen durch verschiedene Vorteile gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung auszeichnen. Diese betreffen vor allem die Beitragserhebung, die im Rahmen einer privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers erfolgt und zum anderen den Leistungsumfang, der im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung als umfangreicher zu bezeichnen ist. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz innerhalb einer privaten Krankenversicherung nach den Wünschen des Versicherungsnehmers anpassen und somit individualisieren.
Generell ist es allen Personen in Deutschland möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, wenn die Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfüllt sind. Der Wechsel in die PKV kann insbesondere für besserverdienende Personen eine kostensparende und gute Alternative darstellen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass, wie bereits oben angesprochen, die Beitragserhebung im Rahmen der PKV einkommensunabhängig ist. Dies bedeutet, dass es keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämien hat, wie hoch das jährliche Einkommen des Versicherungsnehmers ist. In diesem Punkt unterscheidet sich die PKV somit grundsätzlich und elementar von der gesetzlichen Alternative.
Aufgrund vereinfachter Bedingungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung seit Anfang des Jahres 2011 ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung verstärkt auch für gut verdienende Arbeitnehmer und nicht nur für vereinzelte Berufsgruppen als lukrativ zu bezeichnen. Für Freiberufler und Selbstständige ist die private Krankenversicherung generell einkommensunabhängig und freiwillig. Insbesondere für Beamte kann eine private Krankenversicherung sehr lohnenswert sein, da der jeweilige Dienstherr für sie Beihilfe entrichtet. Hierdurch kann der Beamte den eigenen Versicherungsschutz um attraktive Komponenten erweitern, was sowohl Akutbehandlungen als auch Vorsorgeuntersuchungen betrifft.
Im Rahmen der Gesundheitsreform ist es seit Januar 2011 auch für gesetzlich krankenversicherte Personen sehr viel einfacher, in eine PKV zu wechseln. War die Wechselfrist früher noch auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt, ist diese inzwischen auf ein Jahr reduziert worden. Allen Angestellten und Arbeitnehmern ist es somit möglich, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wenn das Jahreseinkommen brutto über der jeweils gültigen Pflichtversicherungsgrenze liegt. Diese wurde für das Jahr 2011 auf genau 49.500 Euro festgesetzt und liegt damit um 450 Euro unter dem Wert des Vorjahres.
Alle Arbeitnehmer sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Diesem Personenkreis ist es jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich, in die private Krankenversicherung einzutreten.
Grundsätzlich muss hierfür das Jahreseinkommen den Betrag der Versicherungspflichtgrenze über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr überschreiten. Für die Festlegung des jeweiligen Einkommens sind alle Einkünfte des Antragstellers entscheidend, so auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Beitragserhebung im Rahmen der privaten Krankenversicherung orientiert sich an dem statistischen individuellen Gesundheitsrisiko, das der Antragsteller für den jeweiligen Versicherungsanbieter mit sich bringt. Um dies objektiv festzustellen, muss der Antragsteller einen Gesundheitsscheck durchlaufen, ehe ein Vertrag mit den jeweiligen Anbieter im Bereich der privaten Kranken Versicherung abgeschlossen wird. Üblicherweise genügt hierbei das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens.
Eine private Krankenversicherung lohnt sich in der Regel aus finanzieller Sicht vor allem für besserverdienende Personen. Dies lässt sich damit begründen, dass das Einkommen des Versicherungsnehmers im Rahmen der privaten Krankenversicherung keine Rolle auf die Höhe der Versicherungsprämien, die vom Versicherungsnehmer zu zahlen sind, ausübt. Entscheidend für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist vielmehr der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Dieser wird bei Antragstellung einer PKV durch den jeweiligen Versicherungsanbieter mithilfe eines Gesundheitsfragebogens eruiert. Dieser Fragebogen muss natürlich vollständig und wahrheitsgemäß vom Versicherungsnehmer ausgefüllt werden, anderweitig kann die Versicherungsgesellschaft auch rückwirkend vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Neben personenbezogenen Daten spielen vor allem Informationen über mögliche Vorerkrankungen sowie chronische Erkrankungen des Antragstellers eine große Rolle, wie die Entscheidung des Versicherungsanbieters letztlich ausfällt. Grundsätzlich kann eine private Krankenversicherung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass es ihr möglich ist, einen Antragsteller als Versicherungsnehmer abzulehnen. Dieses Wahlrecht haben gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland nicht.
Chronische Erkrankungen oder verschiedene Vorerkrankungen können dazu führen, dass die private Krankenversicherung im Einzelfall vergleichsweise hohe Versicherungsprämien vom Antragsteller einfordert oder den Antragsteller grundsätzlich als Versicherungsnehmer abgelehnt. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig, sodass es sich durchaus lohnen kann, bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften anzufragen.
Grundsätzlich steht eine private Krankenversicherung allen Personen in Deutschland offen, welche die Voraussetzungen für eine PKV erfüllen. Aufgrund von vereinfachten Bedingungen, die seit Anfang des Jahres 2011 in Deutschland gelten, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung mehr und mehr auch für Angestellte und nicht mehr nur für einzelne Berufsgruppen als lohnenswert zu bezeichnen.
Generell können alle freiberuflich und selbstständig tätigen Personen in Deutschland in eine private Krankenversicherung wechseln. Chronisch kranke und ältere Personen sind hingegen mit dem Abschluss einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung aus finanzieller Sicht oftmals besser beraten, da sich der Versicherungsanbieter im Bereich der PKV das gesteigerte Kostenrisiko in Form vergleichsweise hoher Versicherungsprämien bezahlen lässt.
Für den Wechsel in eine private Krankenversicherung müssen Arbeitnehmer grundsätzlich das Überschreiten der jeweils gültigen Pflichtversicherungsgrenze nachweisen. Diese gibt den Betrag an, ab dem es für einen Angestellten oder Arbeitnehmer möglich ist, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für das Jahr 2011 wurde die Höhe der Pflichtversicherungsgrenze auf einen Betrag von genau 49.500 Euro festgelegt. Hierzu sind sämtliche Einkünfte zu zählen, welche der Versicherungsnehmer im Laufe eines Kalenderjahres erzielen konnte. Anders als noch vor einigen Jahren genügt es seit Januar 2011, wenn der Antragsteller das Überschreiten dieser Pflichtversicherungsgrenze über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen kann. Die Reduzierung dieser Wartefrist von drei Jahren auf ein Jahr bedeutet für den Verbraucher eine deutliche Vereinfachung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung.
In jedem Fall ist es ratsam, vor der Entscheidung für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft einen umfangreichen PKV-Vergleich durchzuführen. Dies kann heutzutage problemlos über das Internet durchgeführt werden, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten oder Gebühren für den Verbraucher zu erwarten sind. Auch das Studieren verschiedener Analysen der einschlägigen Verbraucherorganisationen in Deutschland kann eine Entscheidungshilfe bei der Suche nach dem bestmöglichen Versicherungsanbieter darstellen.