Die Einkommensgrenze für eine private Krankenversicherung
Ab welchem Einkommen können Sie in die private Krankenversicherung eintreten?
Die Kosten und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen steigen stetig an. Dadurch erhöhen sich letztlich auch die Beiträge der Versicherten in
regelmäßigen Abständen. Dies ist ein Grund dafür, dass sich immer mehr gesetzlich Versicherte für einen Wechsel in eine private Krankenkasse interessieren.
Ein Wechsel ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, die jeder Interessent erfüllen muss. Im Folgenden stellen wir diese vor.
Die Höhe des Einkommens - Grenze der Versicherungspflicht
Die meisten Deutschen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch ein Angestelltenverhältnis. Der Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung ist nur für
Angestellte möglich, die eine bestimmte Einkommenshöhe erreichen. Der Gesetzgeber legt hierfür jedes Jahr eine so genannte Versicherungspflichtgrenze fest,
bei deren Überschreitung der Angestellte die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung hat. Die Versicherungspflichtgrenze
liegt bei einem Bruttoeinkommen von:
- Versicherungspflichtgrenze 2018: 59.400 EUR
- Versicherungspflichtgrenze 2017: 57.600 EUR
Wer kann einkommensunabhängig beitreten
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Angestellte. Selbständige, Freiberufler oder Beamte können jederzeit (einkommensunabhängig) einer privaten Krankenversicherung beitreten und die Vorteile und umfangreichen Versorgungsmöglichkeiten nutzen. Besonders Selbständige und Freiberufler können von solch einem Wechsel profitieren, da für sie der Arbeitgeberanteil entfällt und die Beiträge für die private Krankenversicherung oftmals günstiger ausfallen, als bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.
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