Was versteht man unter einer Krankenvollversicherung?
Bei der privaten Krankenvollversicherung handelt es sich um ein zentrales Standbein der verschiedensten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Ursprünglich wurde die private Krankenvollversicherung für Beamte und selbstständig tätige Personen entwickelt und bietet bis heute einen umfassend Krankenversicherungsschutz für alle Personen an, die dazu berechtigt sind, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Hierzu zählen neben Beamten und Selbstständigen auch Studenten und freiberuflich tätige Personen. Ebenso eine private Krankenvollversicherung abschließen können Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst die gültige Pflichtversicherungsgrenze übersteigen konnte, die für das Jahr 2011 bei genau 49.500 Euro liegt. Für einen Wechsel in die private Krankenvollversicherung ist eine Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Krankenversicherung von elementarer Bedeutung.
Entscheidend für die Auswahl der jeweiligen privaten Krankenvollversicherung sind die individuellen Präferenzen des Versicherungsnehmers.
Grundsätzlich unterscheidet sich eine private Krankenvollversicherung von einer gesetzlichen Krankenversicherung in verschiedenen Punkten. Einer der größten Unterschiede zwischen der PKV der GKV besteht darin, dass der Krankenversicherungsschutz im Rahmen der PKV nicht automatisch für die gesamte Familie des Versicherungsnehmers gilt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der PKV jedes Familienmitglied separat gegen die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags versichert werden muss. Dies bringt es mit sich, dass eine private Krankenversicherung nur bedingt für Familien mit vielen Kindern zu empfehlen ist.
Aufgrund der risikogestaffelten Beitragserhebung im Rahmen der PKV ist diese in der Regel nicht für ältere oder chronisch kranke Personen empfehlenswert. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss der Antragsteller zunächst eine Gesundheitsprüfung unterlaufen. Hierbei werden verschiedene personen- und gesundheitsbezogene Daten des Antragstellers abgefragt. Durch diese Maßnahme möchte der Versicherungsanbieter Auskunft über den Gesundheitszustand des Antragstellers erhalten, um hierdurch das individuelle Kostenrisiko einschätzen zu können, das der Antragsteller für die jeweilige Versicherungsgesellschaft mit sich bringen wird.
Auch im Hinblick auf den Leistungsumfang unterscheiden sich die gesetzliche und die private Krankenversicherung deutlich voneinander. Generell kann der Versicherungsnehmer im Rahmen der privaten Krankenversicherung den eigenen Versicherungsumfang nach eigenen Wünschen modifizieren. Dies geschieht anhand des Baukastenprinzips. Dem Versicherungsnehmer ist es somit möglich, den Leistungsumfang des jeweiligen Versicherungsanbieters nach eigenen Vorstellungen flexibel und individuell zu gestalten und um verschiedene Komponenten zu erweitern oder zu kürzen. Hierdurch lässt sich nicht nur ein individualisierter Versicherungsumfang erreichen, sondern zusätzlich Einfluss auf die Höhe der monatlichen Versicherungsprämien nehmen.
Vor der Auswahl für einen bestimmten Versicherungsanbieter im Bereich der privaten Krankenversicherung sollte der Antragsteller in jedem Fall einen unabhängigen und kostenfreien Vergleich der verschiedenen Konditionen und Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften durchführen lassen. Dies kann heutzutage online und kostenfrei geschehen. Für die Durchführung von einem entsprechenden Vergleich sind nur wenige Minuten Zeit durch den Antragsteller erforderlich. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand, denn der Antragsteller kann sich vor Entscheidung für einen bestimmten Versicherungsanbieter einen Überblick über die jeweiligen Bedingungen und den Leistungsumfang verschaffen, den die jeweilige Versicherungsgesellschaft anbietet. Hierdurch lässt sich schnell ein optimaler Versicherungstarif finden, der sich zudem durch besonders günstige Versicherungskonditionen auszeichnen kann.