Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Was bedeutet der Basisbeitrag bei der Privaten Krankenversicherung?
Der neue Basistarif der privaten Krankenversicherung gilt seit Januar 2009. Übergeordnetes Ziel der Einführung des Basistarifs war es, einen speziellen Tarif zu vergleichsweise günstigen Beiträgen einzuführen, bei dem keine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers durchgeführt wird. Jedoch muss dieses Vorhaben nachträglich als gescheitert angesehen werden, da die verschiedenen Anbieter im Bereich der privaten Krankenversicherung einheitlich die Höhe der Versicherungsprämien in Anlehnung an den gesetzlich möglichen Höchstbeitrag erhoben haben.
Der Basistarif im Rahmen der PKV ähnelt hinsichtlich des Leistungsumfangs sehr dem gesetzlichen Pendant. Die Versicherungsgesellschaften müssen jeden Antragsteller in den Basistarif aufnehmen, der in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fällt. Eine Gesundheitsprüfung darf im Rahmen des Basistarifs nicht stattfinden. Ebenso wenig sind Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge durch die private Krankenversicherung im Rahmen des Basistarifs zulässig.
Da der Basistarif der privaten Krankenversicherungen eng an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist, bedeutet dies beispielsweise, dass Leistungskürzungen, die vom Gesetzgeber im Rahmen der GKV beschlossen worden sind, auch im Basistarif für den Versicherungsnehmer Gültigkeit haben. Ebenso ist gesetzlich festgelegt, dass die Versicherungsprämien für den Basistarif den jeweils aktuellen Höchstbeitrag im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten dürfen.
Die Abrechnung der Gesundheitsleistungen jedoch erfolgt bei Basistarif nach dem Verlauf, der für die privaten Krankenversicherungen typisch ist. Hierbei erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung, die er zunächst aus eigener Tasche begleichen muss und anschließend mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter abrechnen kann. Praxisgebühren und Zuzahlungen muss der Versicherungsnehmer jedoch nicht direkt beim Apotheker oder Arzt entrichten, da diese ihm vom jeweiligen Versicherungsanbieter von der Erstattung abgezogen werden.
Da die Versicherungsanbieter im Rahmen des Basistarifs einheitlich den höchstmöglichen Beitrag vom Versicherungsnehmer einfordern, bedeutet dies, dass gesunde oder junge Versicherungsnehmer häufig einen höheren Beitrag im Rahmen des Basistarifs entrichten als dies für einen Normaltarif im Bereich der privaten Krankenversicherung erforderlich wäre. Wie es für die private Krankenversicherung üblich ist, existiert auch beim Basistarif keine Familienversicherung. Dies bedeutet, dass für jedes Familienmitglied ein Extrabeitrag entrichtet werden muss. Für eigene Kinder bis zu einem Lebensalter von 15 Jahren fallen somit zusätzliche Versicherungskosten für den Hauptversicherungsnehmer in Höhe von mehr als 200 Euro im Monat an.
Der Basistarif muss vom Versicherungsgeber mit vier sogenannten Selbstbehaltsstufen angeboten werden. Diese liegen zwischen 300 und 1200 Euro. An diese Wahl ist der Versicherte dann für einen Zeitraum von drei Jahren gebunden. Allerdings reduziert sich der Beitrag durch den Selbstbehalt in der Regel nicht. Aus diesem Grund lohnt es sich für den Versicherungsnehmer im Regelfall nicht, einen Selbstbehalt zu vereinbaren.
Grundsätzlich ist der Basistarif für den Großteil der Versicherungsnehmer aus finanzieller Sicht nicht zu empfehlen, da der jeweils geforderte Beitrag häufig deutlich über den normalen Tarifen der privaten Krankenversicherungen liegt. Nur für Tarife mit besseren Leistungen respektive bei teuren Anbietern zahlen Versicherungsnehmer mehr als für den Basistarif. Aufgrund der Altersrückstellungen kann sich ein Basistarif für ältere Personen hingegen durchaus lohnen.