Heilpraktiker-Leistungen bei der Privaten Krankenversicherung PKV
Grundsätzlich lässt sich der Versicherungsumfang im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nach den Vorstellungen des Antragstellers individuell erweitern. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Übernahme bestimmter medizinischer Anwendungen explizit im Krankenversicherungstarif mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter festhalten kann. Entsprechend höher fallen jedoch natürlich die monatlichen Versicherungsprämien aus, die vom Versicherungsnehmer an die private Krankenversicherung entrichtet werden müssen.
Nicht immer liegt die Lösung zur Genesung einer Krankheit im Bereich der klassischen Schul- und Tablettenmedizin. Vielfach kann sich der Bereich der Naturheilverfahren durch alternative Heilmethoden auszeichnen, die eine Linderung bei verschiedenen Krankheiten respektive eine Stabilisierung der Abwehrkräfte eines Menschen mit sich bringen können. Dies kann durch die Aktivierung der Selbstheilungskräfte eines Menschen geschehen.
Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass sich mehr und mehr Personen hierzulande gezielt für einen speziellen Heilpraktikertarif im Rahmen der PKV entscheiden, indem Aufwendungen für Naturheilverfahren übernommen werden.
Im Rahmen des Ambulanttarifs im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird die Kostenerstattung für Leistungen von Psychotherapeuten, niedergelassenen Ärzten und Heilpraktikern geregelt. Auch die Kostenerstattung für Hilfsmittel und Medikamente ist fester Bestandteil dieses Bausteins im Bereich der Tarife der PKV.
Privat krankenversicherte Personen können in der Regel durch einen größeren Leistungsumfang bei medizinischen Behandlungen profitieren und werden zudem häufig von Ärzten bevorzugt behandelt. Dies lässt sich dadurch erklären, dass Ärzte bei privat krankenversicherten Personen für die gleichen Untersuchungen und Behandlungen höhere Honorare erhalten können als dies bei gesetzlich krankenversicherten Patienten der Fall ist. Aufgrund fehlender Budgets im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist es für Privatpatienten möglich, teurere Medikamente verschrieben zu bekommen als dies in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer eine freie Arztwahl unter allen Ärzten, die über eine Kassenzulassung verfügen. Eine Kostenerstattung für Behandlungen von alternativen Heilverfahren ist jedoch im Rahmen der GKV nicht vorgesehen. Im Rahmen der PKV hingegen kann der Versicherungsnehmer unter allen Ärzten in Deutschland auswählen, somit auch unter Spezialisten, die über keine Kassenzulassung verfügen. Auch Behandlungen beim Heilpraktiker sind vielfach Bestandteil der meisten Versicherungstarife im Rahmen der PKV.
Für gesetzlich krankenversicherte Personen fällt eine Zuzahlung für verschriebene Medikamente in Höhe von 10 % des Verkaufspreises an. Hierbei werden mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Arzneimittel fällig, ganz gleich, um welche Packungsgröße es sich handelt.
Im Rahmen der PKV hingegen findet sich in fast allen Tarifen eine volle Kostenerstattung für Arzneimittel.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Zuzahlung von 10 % pro Hilfsmittel gesetzlich vorgeschrieben. Diese Auflage bezieht sich jedoch nur auf den erstattungsfähigen Preisanteil. Wenn der Preis jedoch über dem festgelegten Höchstbetrag liegt, muss der Versicherungsnehmer zusätzlich noch für den Differenzbetrag aufkommen. Die Kostenübernahme von Kontaktlinsen und Brillen wird grundsätzlich nicht erstattet. Ein Leistungsanspruch in diesem Fall besteht nur für Jugendliche und Kinder sowie für Menschen, die unter einer schweren Sehbehinderung leiden.