Private Krankenversicherung kündigen (PKV)
Eine private Krankenversicherung im Allgemeinen zeichnet sich durch eine Reihe an Vorteilen aus, die sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung deutlich abheben kann. Jedoch kann es aus verschiedenen Gründen hin und wieder sinnvoll sein, eine private Krankenversicherung zu kündigen, beispielsweise wenn man aufgrund eines besseren Leistungsumfangs zu einem anderen Versicherungsanbieter wechseln möchte. Ein anderer Kündigungsgrund ist vorhanden, wenn für den Versicherungsnehmer die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses verpflichtend wird.
Aus welchen Gründen auch immer man die private Krankenversicherung kündigen möchte, zu beachten ist, dass aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland eine Kündigung bei der alten Versicherungsgesellschaft erst dann möglich ist, wenn dem bisherigen Versicherungsanbieter eine Versicherungsbestätigung durch die neue Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden kann. Diese gesetzliche Auflage soll verhindern, dass eine Person gänzlich einen Krankenversicherungsschutz entbehren muss, der in Deutschland seit einigen Jahren grundsätzlich verpflichtend ist. Hierdurch soll eine Verarmung des Bürgers vermieden und zudem verhindert werden, dass die Allgemeinheit die Kosten für den Betroffenen tragen muss.
Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung muss vom Versicherungsnehmer zudem berücksichtigt werden, dass eine Kündigung grundsätzlich nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann. Diese liegt - je nach Versicherungsanbieter - zwischen ein und drei Jahren. Wenn man sich entschlossen hat, die private Krankenversicherung zu kündigen, muss zunächst der Kündigungstermin ermittelt werden. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres zu berücksichtigen. Bei den meisten PKV-Anbietern gilt ein Kalenderjahr als Versicherungsjahr, was bedeutet, dass diese Anbieter das erste Versicherungsjahr zum 31. Dezember in das Kalenderjahr überführen. Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer sollte daher bis zum 30. September eines Jahres ausgesprochen werden. Bei Unklarheiten hinsichtlich der jeweiligen Fristen kann ein Blick in den Versicherungsvertrag oder ein persönliches Gespräch mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft helfen.
Jeder Versicherungsnehmer kann zudem von seinem Recht einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, sofern der Versicherungsanbieter Beiträge erhöht oder den Leistungsumfang des jeweiligen Versicherungstarifs beschneidet. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis zu kündigen.
Wenn die Kündigung einer privaten Krankenversicherung aus dem Grund erfolgt, da eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung eingetreten ist, hat der Versicherungsnehmer drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht Zeit, die jeweilige Versicherungspolice der privaten Krankenversicherung rückwirkend zu Beginn der entstandenen Versicherungspflicht zu kündigen. Diese Versicherungspflicht muss vom Versicherungsnehmer innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nachgewiesen werden, da ansonsten die Kündigung nicht wirksam ist.
Alternativ zu einer Kündigung kann der Versicherungsnehmer die private Krankenversicherung in eine Anwartschaft umwandeln lassen, was beim Eintreten der Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Diese Alternative zur Kündigung kann sich vor allem für privat krankenversicherte Personen lohnen, bei denen abgesehen werden kann, dass die Versicherungspflicht nur über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum eintritt. Durch die Anwartschaft ist eine spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung möglich und zudem wird dem Versicherungsnehmer garantiert, dass bestimmte Bestandteile des Vertrags hierbei erhalten bleiben.