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Beitragsbemessungsgrenze 2017 West Ost (RV), Rentenwert 2017 West Ost

Einkommen in Deutschland unterliegen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung definiert den Betrag bis zu welchem Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden. Der Einkommensanteil der die Beitragsbemessungsgrenze (RV) übersteigt unterliegt nicht der Versicherungspflicht.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ist unterschiedlich für West- und Ost-Deutschland. (RV) steht hier als Kürtzel für die Gesetzliche Rentenversicherung Deutschland.

Sie wollen wissen mit wie viel Rente Sie später rechnen können? Mit dem Rentenrechner berechnen Sie die Rentenlücke im Alter.

Beitragsbemessungsgrenze West (RV)

Beitragsbemessungsgrenze (RV) West monatlich 2011: 6.350 €
Beitragsbemessungsgrenze (RV) West jährlich 2011: 76.200 €

Rentenwert West

Aktueller Rentenwert West bis 30.6.2017 monatlich 30,45 € West
ab 1.7.2017 monatlich 31,03 € West

Beitragsbemessungsgrenze OST (RV)

Beitragsbemessungsgrenze (RV) OST monatlich 2011: 5.700 €
Beitragsbemessungsgrenze (RV) OST jährlich 2011: 68.400 €

Rentenwert Ost

Aktueller Rentenwert OST bis 30.6.2017 monatlich 28,66 €
Aktueller Rentenwert OST ab 1.7.2017 monatlich 29,69 €

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* Unser Rechner wurde ausgiebig auf korrekte Funktionsweise überprüft. Jedoch kann auf das Ergebnis keine Garantie gewährt werden.
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