Beitragsbemessungsgrenze 2017 West Ost (RV), Rentenwert 2017 West Ost
Einkommen in Deutschland unterliegen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung definiert den Betrag bis zu welchem Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden. Der Einkommensanteil der die Beitragsbemessungsgrenze (RV) übersteigt unterliegt nicht der Versicherungspflicht.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ist unterschiedlich für West- und Ost-Deutschland. (RV) steht hier als Kürtzel für die Gesetzliche Rentenversicherung Deutschland.
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Beitragsbemessungsgrenze West (RV)
Beitragsbemessungsgrenze (RV) West monatlich 2011: 6.350 €
Beitragsbemessungsgrenze (RV) West jährlich 2011: 76.200 €
Rentenwert West
Aktueller Rentenwert West bis 30.6.2017 monatlich 30,45 € West
ab 1.7.2017 monatlich 31,03 € West
Beitragsbemessungsgrenze OST (RV)
Beitragsbemessungsgrenze (RV) OST monatlich 2011: 5.700 €
Beitragsbemessungsgrenze (RV) OST jährlich 2011: 68.400 €
Rentenwert Ost
Aktueller Rentenwert OST bis 30.6.2017 monatlich 28,66 €
Aktueller Rentenwert OST ab 1.7.2017 monatlich 29,69 €