Absicherung von Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit
Durch staatliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine rudimentäre Unterstützung. Die gesetzliche Regelung sieht eine maximale Zahlung von nur 30% des bisherigen Bruttoverdienstes vor. Aber selbst um diese Unterstützung zu erhalten, werden erhebliche Auflagen gemacht und ein langwieriges Prüfungsverfahren muss durchlaufen werden. Am Ende kommt es häufig zu einer Kürzung des Versorgungsbetrages.
Nachteilige Änderung der gesetzlichen Regelung bei Berufsunfähigkeit
Im Jahr 2001 hat der Staat für die nach dem 01.01.1961 geborenen Arbeitnehmer eine Gesetzesänderung beschlossen. Durch Änderung des Sozialgesetzbuches VI hat er für sich die Möglichkeit geschaffen, berufsunfähige Arbeitnehmer mit einer möglichen Arbeitsleistung von 3-6 Stunden, zur Annahme von berufsfremden Tätigkeiten zu verpflichten. Arbeitnehmer die vor dem genannten Stichtag geboren wurden, hatten wenigstens noch das Recht auf ihren eigenen Beruf oder ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung (Berufsschutz). Die auferlegte Tätigkeit musste dem bisherigen intellektuellen Anspruch der ursprünglichen Beschäftigung ähneln. Aus dieser Verantwortung hat sich der Gesetzgeber zurückgezogen und spart mit der neuen Regelung viel Geld. Er kann die Erwerbsminderungsrente in fast allen Fällen auf 15% des letzten Verdienstes kürzen, sobald eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden festgestellt wird. Das heißt für Sie, dass Sie trotz schwerer Erkrankung weiter im Berufsleben stehen müssen. Vielleicht müssen Sie als Hilfskraft tätig sein, selbst wenn Sie eine Ausbildung als Akademiker genossen haben.
Wer hat einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?
Einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben Betroffene die, die folgenden Voraussetzungen erfüllen (§43 SGB VI):
- eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit muss vorliegen
- es wurden mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung (innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit)
- die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein (in der Regel sind das fünf Jahre)
- Studenten oder Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsminderung laut Gesetz berechnen
Der Staat betrachte die Berufsunfähigkeit als einen Grad der Erwerbsminderung. Daher kommt die Berechnungsgrundlage aus den gesetzlichen Bestimmungen der Erwerbsunfähigkeit/-minderung. Wenn Sie zum Beispiel über ein Bruttoeinkommen von 2000 Euro verfügen, dann können Sie vom Staat bei vollständiger Berufsunfähigkeit in etwa 600 Euro erhalten. Der Gesetzgeber prüft dabei allerdings erst einmal, ob Sie nicht noch 3 bis 6 Stunden eine Berufstätigkeit ausüben können und bewertet Ihre Berufsunfähigkeit als prozentuale Erwerbsminderung. Hält er sie noch für 3 bis 6 Stunden für arbeitsfähig, bekommen Sie nur die Hälfte der 600 Euro als Erwerbsminderungsrente. Welcher Tätigkeit Sie dafür nachgehen, ist dem Gesetzgeber nicht wichtig. Alle 3 Jahre wird zudem überprüft, ob Sie wieder mehr arbeiten können.
Wie groß ist Ihre Vorsorgelücke bei Berufsunfähigkeit?
Sie sind gut beraten, sich die eigene Vorsorgelücke auszurechnen und sich über die Folgen die daraus resultieren klar zu werden. Die Berufsunfähigkeit durch Erkrankung oder Unfall ist das am meisten unterschätzte Risiko in der Arbeitswelt. Wie schon genannt, ergibt die gesetzliche Höchstversorgung bei 2000 Euro Bruttoverdienst 600 Euro. Bei 2500 Euro sind es 750 Euro und bei 3000 Euro wären es 900 Euro. Die Vorsorgelücken wären also 1400, 1850 und 2100 Euro. Diese Beträge würden Ihnen zum Lebensunterhalt jeden Monat fehlen. Die Beträge vergrößern sich noch, wenn nur 15% des ehemaligen Einkommens vom Staat gezahlt werden. Können Sie davon leben und Ihre Familie unterhalten? Die Vorsorgelücke kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden. Sie zahlt Ihnen die fehlende Summe als Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Bei der Gestaltung des Versicherungsumfanges haben Sie freie Hand. Sie bestimmen selbst über die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente und den Zeitraum des Leistungsbezuges.
Wann erhalten Sie die staatlichen Rentenzahlungen?
In jedem Fall müssen Sie sich darüber klar sein, dass diese staatlichen Leistungen nicht sofort fließen. Zunächst müssen Sie ein Antragsverfahren mit ärztlicher Prüfung und gesundheitlichem Gutachten durchlaufen. An dessen Ende muss der Zustand der Berufsunfähigkeit amtlich festgestellt werden. Für das Verfahren können viele Monate Bearbeitungszeit anfallen. In der Zwischenzeit ist für Sie kein Einkommen vorhanden. Wovon Sie und Ihre Familie in der Zwischenzeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, dies ist nicht Sache des Verfahrens.