Berufsunfähigkeitsversicherung - die Stolperfallen beim Vertragsabschluss
Vertragsklauseln und Fallstricke beim Abschluss einer Berufsunfähig- keitsversicherung
Wie bei anderen Versicherungen auch, gibt es bei der Berufsunfähig- keitsversicherung einige mögliche Vertragsfallen zu erkennen und zu vermeiden. Versicherungsgesellschaften bauen sich gerne einige Hintertüren in die Vertragtexte ein, um sich später ihrer Leistungspflicht entziehen zu können. Die Unternehmen sind schließlich alle auf die Erzielung von Gewinn orientiert und nicht auf großzügige Schadensregulierung. Eine faire Versicherung erzielt den angestrebten Gewinn durch richtige Kalkulation der Prämie und steht ohne Haken und Ösen zum Vertrag und den Leistungen. Fairness muss aber bei beiden Vertragsparteien herrschen.
Fragen zum Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
Zum Vertragsinhalt der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören immer Fragen zur Gesundheit des Versicherungsnehmers. Sie müssen diese Fragen unbedingt ehrlich und vollständig beantworten. Ihr Versicherer kann bei zweifelhaften und unwahren Antworten die Leistung verweigern, wenn sich später andere Fakten ergeben. Die Fragestellung kann vage sein und zu oberflächlichen Antworten verleihen. Eine Frage könnte pauschal nach Erkrankungen der letzten 15 Jahre lauten. Sie ist unfair, da schnell Details vergessen werden könnten. Gute Versicherungsgesellschaften fragen nach Details wie Skelett und Bewegungsapparat, Herz-/Kreislauf, Allergien, HIV, Diabetes, Übergewicht, Asthma, Nikotin, Alkohol, Drogen, psychischen Erkrankungen usw. Die abgefragten Zeiträume sollten nicht länger als 5 Jahre betragen. Kurze und präzise Fragen gelten als fair.
Leistungsverweigerung durch die Versicherungsgesellschaft
Sie sollten als 1. Prüfung des Vertragstextes sicherstellen, dass der Vertragstext keine Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen und keine Klausel zur abstrakten Verweisung enthält. Sonst erhalten Sie im Krankheitsfall keine Rente aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Aufforderung zur Annahme einer anderen Tätigkeit. Damit wäre der beabsichtigte Sinn der Versicherung hinfällig und Sie hätten sich die Prämien sparen können. Die Ehrlichkeit bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist eminent wichtig. Ausschlüsse beruhen meist auf Vorerkrankungen. Verschweigen Sie etwa eine Knieoperation, wird das bei weiteren Behandlungen unweigerlich erkannt werden. Die Versicherung wird sich aus ihrer Leistungspflicht zurückziehen und den Vertrag gänzlich aufkündigen. Die gesetzliche Lage und die einschlägige Rechtsprechung geben den Versicherungen bei Falschangaben des Versicherten das Recht für die Kündigung des Vertrages. Der Zeitraum für diese Kündigung beträgt laut Gesetz 5 Jahre. Einige Gesellschaften fügen eine Vertragsklausel ein, die sie zu erheblich längerer oder sogar unbefristeter Kündigung berechtigt. So eine Klausel ist für die Versicherten sehr nachteilig und sollte nicht akzeptiert werden.
Veränderungen im Berufsleben
Während einer beruflichen Karriere kommt es in der Regel auch zum Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Branche. Einige Versicherer erlegen ihren Versicherungsnehmern eine Meldepflicht innerhalb bestimmter Termine für einen Berufswechsel auf. Kommt es zum Versicherungsfall und die Meldung wurde versäumt, gibt es wegen Verletzung der Vertragsinhalte eventuell Probleme mit der Leistungsgewährung. Gute Versicherungen gestalten die Bedingungen so, dass immer die aktuell ausgeübte Tätigkeit Gegenstand der Versicherung ist. Als Versicherungsnehmer sollten Sie unbedingt darauf achten, eine sich anbahnende Berufsunfähigkeit rechtzeitig geltend zu machen, nämlich so lange Sie noch in gut dotierter Stellung tätig sind. Im Verlauf der Erkrankung kommt es häufig zum Wechsel der Arbeitsstelle durch Probleme am alten Arbeitsplatz. Es zählt aber der Zeitpunkt der Erkrankung für den Versicherungsfall.
Rückwirkend eintretender Versicherungsfall
Eine besonders gut versteckte Vertragsfalle kann sich in der Definition des Eintritts des Versicherungsfalles verbergen. Wenn im Text der Vertragsbedingungen die Leistungspflicht der Versicherung dann beginnt, wenn die Versicherung den Fall der Berufsunfähigkeit anerkennt, haben Sie einen schlechten Vertragstext vorliegen. Bis zur Feststellung und Anerkennung der Berufsunfähigkeit, kann seit Ihrer Erkrankung einige Zeit für die Prüfung Ihres Falles vergehen. In einem guten Vertragstext wird daher der Beginn der Leistungspflicht nicht auf den Termin der Anerkennung, sondern auf den Zeitpunkt Ihrer Erkrankung verweisen. So erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend und es entsteht keine Zeit ohne Leistungsbezug.
Die Arztanordnungsklausel immer beachten
Die sogenannte Arztanordnungsklausel gibt dem Versicherer das Recht, Sie im Falle einer Erkrankung zu einer ärztlichen Behandlung der von Ihnen erlittenen Erkrankung aufzufordern. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jegliche Erkrankung behandeln lassen. Die Versicherer wollen mit der Klausel Missbrauch der Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden. Wenn sich alle fair verhalten, ist die Klausel eher unproblematisch. Die Klausel kann durch einen Versicherer allerdings auch dazu benutzt werden, den Versicherungsnehmer hinzuhalten oder ihm vorzuwerfen, er bemühe sich nicht genug um Rekonvaleszenz. Damit kann Leistungsverzögerung oder sogar Leistungsverweigerung konstruiert werden. Unbestritten bleibt die Pflicht des Versicherten, sich um eine fachgerechte Behandlung zu bemühen und seine Genesung herbeizuführen. Wenn möglich, sollte die Arztverweisungsklausel vermieden werden.