Die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit
Aktuelle Statistik zu Berufsunfähigkeit
Aus Daten der Deutschen Rentenversicherung haben Experten Statistiken über Fälle von Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren erstellt. Die Auswertung ergibt eine Vielzahl von möglichen Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit, jedoch stechen einige Ergebnisse deutlich aus der Masse der Daten hervor. Ungefähr ein Drittel der dauerhaft in ihrer Gesundheit geschädigten und als berufsunfähig eingestuften Arbeitnehmer litt an Erkrankungen des Nervensystems. Psychische Erkrankungen waren der mit Abstand häufigste Grund für die eingetretene Berufsunfähigkeit. Diese Entwicklung ist vor allem für die letzten Jahre erkennbar und scheint sich weiter zu verstärken. In der Häufigkeit weit abgeschlagen rangieren Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-/Kreislaufleiden oder Krebserkrankungen. Auch Rheuma und Allergien spielten eher eine untergeordnete Rolle. Hauptaussage der Statistiken ist jedoch, dass jeder 4. Arbeitnehmer den regulären Eintritt in das Rentenalter nicht gesund erreicht und vorher wegen Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben ausscheidet.
Risikogruppen und andere Ursachen für Berufsunfähigkeit
Als Besorgnis erregend wird bei den psychischen Erkrankungen von den Fachleuten besonders der rasante Anstieg der Anzahl psychischer Erkrankungen gewertet. Der Effekt erstreckt sich über sämtliche Berufsgruppen und alle Risikoklassen der Berufe. Auffällig ist besonders das gehäufte Auftreten bei Patienten um die 40 Jahre im Angestelltenverhältnis. Quer durch alle Berufe ist aber durch Stress, Leistungsdruck oder Mobbing ein starker Anstieg zu verzeichnen. Mental anstrengende Berufe wie Sozialarbeiter oder Altenpfleger, sind mit häufigen Erkrankungen psychischer Art anzutreffen. Für die Bewertung der Gefahr einer Berufsunfähigkeit stellen psychische Erkrankungen sozusagen ein gestiegenes Grundrisiko dar. Ergänzt wird es durch die verschiedenen berufsspezifischen Risiken, die jede Berufsgruppe mit sich bringt. So gelten körperlich schwer arbeitende Menschen als anfällig für Rücken-, Muskel und Gelenkschäden. Das ist bei Berufen in der Krankenpflege und dem Bauhandwerk häufig der Fall. Hohe Verletzungsrisiken bergen Tätigkeiten bei der Polizei, als Soldat oder als Berufskraftfahrer. Eher gering fallen Zusatzrisiken bei Bürotätigkeiten aus. Hier macht sich jedoch häufig Bewegungsmangel durch Herz-/Kreislauferkrankungen bemerkbar.
Unfälle haben geringen Anteil bei Berufsunfähigkeit
Entgegen der Einschätzung vieler Arbeitnehmer haben Unfälle keinen großen Einfluss auf die Ursachen für Berufsunfähigkeit. Arbeitsunfälle werden meist von der zuständigen Berufsgenossenschaft durch Leistungen mitversorgt, während Freizeitunfälle zwar vereinzelt zu Berufsunfähigkeit führen, aber die Statistik nicht signifikant beeinflussen. Eher spielen Volkskrankheiten wie etwa Diabetes eine Rolle. Ein insulinpflichtiger Diabetiker darf nicht mehr als Pilot eingesetzt werden und wird damit schlagartig berufsunfähig. Das gleiche Schicksal kann je nach Schwere der Erkrankung auch auf Bus- oder Taxifahrer zutreffen oder Berufskraftfahrer im Schwerlastverkehr. Die Lizenz zur Personenbeförderung oder die Befähigung Gefahrgüter transportieren zu dürfen, kann durch die Behörden entzogen werden. So werden für die Zukunft Risiken durch mögliche Unfälle für die Allgemeinheit zwar minimiert, aber für den Einzelnen wird eine Berufsunfähigkeit erzeugt.
Der Staat zeigt sich zurückhaltend bei seiner Verantwortung
Durch den Staat ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Absicherung bei Erwerbsminderung vorgesehen. Zu diesem Themenfeld rechnet der Gesetzgeber auch die Berufsunfähigkeit. Es ist leider ein Trugschluss, von einer auskömmlichen Versorgung durch staatliche Absicherung auszugehen. Die gesetzlichen Regelungen sehen lediglich eine Gewährung von maximal 30% des letzten Bruttoverdienstes vor. Das gilt sowohl für Berufsunfähigkeit, die als eine teilweise Erwerbsminderung bewertet wird, als auch für die völlige Erwerbsunfähigkeit. Auch bei Invalidität ändert sich an den gesetzlichen Versorgungsgrenzen nichts. In der Praxis werden die genannten 30% meistens nicht erreicht. Nach Änderungen an den Bestimmungen im Sozialgesetzbuch VI im Jahre 2001, können erkrankte Arbeitnehmer sich nicht mehr auf ihren angestammten Beruf beschränken, sondern müssen sich auch Tätigkeiten mit geringerem geistigen Anspruch und geringerer Vergütung zuweisen lassen. Die Zumutbarkeit wird von den Behörden bestimmt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist aus den genannten Gründen unerlässlich, um die Versorgungslücke von ca. 70% des Einkommens zu schließen. Die Gestaltung des Versicherungsvertrages muss dabei so vorgenommen werden, dass im Ernstfall auch tatsächlich die erforderlichen Leistungen erbracht werden. Eine kompetente Beratung zu Versicherungsbedingungen, Ausschlüssen von Risiken oder Relevanz von Vorerkrankungen ist daher sinnvoll.