BU-Rente - der Deutschen Rentenversicherung
Welche finanzielle Hilfe können Sie bei Berufsunfähigkeit vom Staat erwarten?
Der Gesetzgeber hat sich im Jahre 2001 durch eigene Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch VI, SGB VI, aus der ohnehin bescheidenen Verantwortung verabschiedet und bürdet den jüngeren Arbeitnehmern damit die Last einer größeren eigenen Absicherung auf. Die bisherige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente entfällt, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Stattdessen wurde eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Für diesen Personenkreis gilt der Berufsschutz nicht mehr, eine Arbeitsaufnahme in einem anderen Beruf ist damit für diese zumutbar.
Im Falle von Berufsunfähigkeit können Sie über die gesetzliche Rentenversicherung einige wenige Prozent Ihres bisherigen Einkommens als sogenannte Erwerbsminderungsrente erhalten. Das Niveau dieser Rente ist äußerst gering. Mehr als 30% des ursprünglichen Bruttogehaltes kann nicht über die gesetzliche Rentenversicherung erzielt werden.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen Sie verfügen über ein monatliches Einkommen von 2500 Euro brutto. Sie erleiden durch einen unglücklichen Umstand den Zustand der Berufsunfähigkeit. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie 30% Ihres letzten Bruttogehaltes erwarten, wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren und bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten könnten. Das sind dann 750 Euro brutto. Sind Sie nach dem 02.01.1961 geboren, entfällt der Berufsschutz. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, ob Sie in einer anderen Tätigkeit bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten könnten. Ist dies der Fall, dann wird ein fiktives Einkommen errechnet, welches dann von den 30% Ihres letzten Bruttogehalts abgezogen wird. Der gesetzlichen Rentenversicherung ist es dabei einerlei, ob Sie tatsächlich eine solche anderweitige Tätigkeit aufnehmen oder nicht. Abgezogen wird das fiktive Einkommen in jedem Fall. Damit kommen Sie im Durchschnitt noch auf etwa auf 15% Ihres ehemaligen Einkommens, also noch 375 Euro.
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