Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähig- keitsversicherung Leistungen
Aus staatlicher Sicht dient eine Berufsunfähig- keitsversicherung der Ergänzung der staatlichen Absicherung im Fall einer dauerhaften Erkrankung mit daraus resultierender Berufsunfähigkeit. In der Praxis ist es allerdings genau umgekehrt, denn in den meisten Fällen ist die Absicherung durch staatliche Leistungen so gering, dass der Hauptteil des Lebensunterhaltes und seine Absicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bewerkstelligt werden muss. Das staatliche Engagement beschränkt sich auf maximal 30% des letzten Einkommens und erzeugt eine Versorgungslücke von 70% und mehr. Für ihre Schließung wurde die private Berufsunfähigkeitsversicherung geschaffen.
Grundlegende Leistungen aller Berufsunfähigkeitsversicherungen
Die grundsätzliche Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in einer regelmäßigen monatlichen Rente. Ihre Höhe richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Summe. Die Rente wird nach genau festgelegten Kriterien fällig. Sie umfassen dauerhafte Erkrankungen und Unfälle, die durch ihre Spätschäden, wie zum Beispiel Invalidität oder sonstige Einschränkungen dazu führen, dass Sie Ihren Beruf zu 50% nicht mehr ausüben können. Darüber hinaus kann die Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen im Todesfall beinhalten. Der Abschluss ist als selbständige private Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung möglich. Man spricht dann von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Interessant sind zum Beispiel Kombinationen mit Risikolebensversicherungen oder der privaten Altersvorsorge mit einer Rürup-Rente.
Wie findet man den richtigen Vertragspartner für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Sinnhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von kaum jemandem bestritten. Mit Recht kann man jedoch die Übersichtlichkeit bestreiten. Unzählige Wettbewerber bieten zahlreiche Tarife an. Die unterschiedlichen Konditionen und sehr abweichenden Leistungsumfänge machen einen Vergleich nur bedingt möglich. Für den Laien und den Verbraucher ist das Gewirr an Leistungen, Ausschlüssen und Bedingungen kaum zu durchschauen. Selbst Fachleute benötigen für reelle Vergleiche eine gewisse Zeit der Einarbeitung für den individuellen Fall. Nur so können maßgeschneiderte Produkte für die Absicherung der Berufsunfähigkeit gebildet werden. Es ist nicht ratsam, sich ohne Begleitung eines fachmännischen Rates an die Zusammenstellung einer solchen Versicherung zu machen. Zu viele Fallstricke und Versäumnisse können im Extremfall zu jahrelangen Beitragszahlungen führen, denen im Ernstfall keine Leistung gegenübersteht.
Welche Leistungen müssen unbedingt enthalten sein?
Die gewählte Versicherungsgesellschaft sollte mit ihrer Leistung bei einer beruflichen Einschränkung von 50% einsetzen. Zusätzlich wird geraten, in den Versicherungsbedingungen keine Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen zu akzeptieren. Einige Versicherer versuchen häufige Risiken vom Versicherungsschutz auszunehmen. Damit wird der gewünschte Schutz eingeschränkt und die Versicherung verliert ihren Sinn. Versicherungsausschlüsse gelten daher als schlechtes Merkmal bei der Auswahl des Vertragspartners. Dringend gewarnt wird von Fachleuten vor einer Klausel mit der sogenannten "abstrakten Verweisung". Sie erlaubt es dem Versicherer, den Versicherten auf eine Tätigkeit in einem anderen Beruf zu verweisen, anstatt seiner Leistungspflicht nachzukommen. Damit versucht sich die betreffende Gesellschaft das gleiche Recht wie die gesetzliche Rentenversicherung zu verschaffen, die tatsächlich eine minderwertige Tätigkeit verlangen kann. Seinen Gesetzgeber kann sich der Versicherungsnehmer nur bedingt auswählen, seinen Versicherer allerdings schon. Das Vorhandensein der abstrakten Verweisung sollte als Killkriterium für die Auswahl bewertet werden. Es lässt Rückschlüsse auf das sonstige Verhalten der Versicherungsgesellschaft zu. Unbedingt enthalten sein, sollten moderate Fristen für den Eintritt der Leistungspflicht und nicht viele Monate oder Halbjahre. Geringe Prämien werden auch durch frühe Ablaufzeitpunkte der Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht. Das ist besonders gefährlich, da die letzten Jahre vor Eintritt in den Ruhestand für eine Erkrankung das größte Risiko bergen. Die Versicherung sollte daher ohne Lücken genau bis an den Eintritt in die Altersrente heranreichen.
Selbständige und Freiberufler in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung steht selbstverständlich auch Freiberuflern oder selbständigen Unternehmern zur Verfügung. Selbst für Hausfrauen und -männer kommt sie in Betracht. Bei den Selbständigen ist die Absicherung mit anderen Klauseln ausgestattet. So wird die Versicherung zur Leistung herangezogen, wenn ein Unternehmen aus Krankheitsgründen oder wegen Unfallfolgen sogar komplett aufgelöst werden muss. Bedingung dafür ist allerdings der glaubhafte Nachweis, dass eine Umstrukturierung des Unternehmens nicht möglich war. Um solche Fälle hat es schon gerichtliche Streitigkeiten gegeben. Ein richtungweisendes Urteil des 7. Senates des Oberlandesgerichts Frankfurt gab dem klagenden Unternehmer allerdings recht. OLG Frankfurt Az 7 U 284/08. Er hatte seine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen und begehrte nach dauerhafter Erkrankung die vereinbarte Versicherungsleistung.