Berufsunfähigkeitsversicherung - auf was ist beim Vertrag zu achten?
Vertragsinhalte der Berufsunfähig- keitsversicherung
Als Versicherungsnehmer können Sie die verschiedenen Angebote für Berufsunfähig- keitsversicherungen nicht einfach nach ihrer Prämienhöhe vergleichen. Die Vertragsinhalte sind jeweils auf den individuellen Einzelfall abgestimmt. Der Abschluss eines Standardvertrages in der allgemeinen Fassung eines Vordruckes kann nicht empfohlen werden. Viele Vertragsinhalte müssen sinnvoll auf Ihre persönlichen Verhältnisse angepasst werden. Besondere Beachtung verdienen dabei die Aussagen des Vertragstextes zu Leistungs- und Vertragsdauer, Karenzzeit, Kündigungsmodalitäten für die ordentliche und außerordentliche Kündigung. Interessant sind auch die Vereinbarungen zur Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungs- und Versicherungsdauer richtig wählen
Diese beiden wichtigen Eckdaten bestimmen die zeitliche Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihre individuelle berufliche Lebensplanung. Die Leistungsdauer bestimmt, bis zu welchem Lebensalter sie eine eventuelle Rente aus der Versicherung erhalten. Höchstalter ist hier generell das 67. Lebensjahr. Die Versicherungsdauer gibt einen Stichtag an, bis zu dem eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, um Leistungen aus der Versicherung beanspruchen zu können. Für Berufsgruppen mit hohem Erkrankungsrisiko kann die Leistungsdauer auf frühere Zeitpunkte, etwa das 55. oder 60. Lebensjahr, begrenzt werden. Die Versicherungsdauer der Risikogruppen wird häufig auf das 55. Lebensjahr eingeschränkt. Die Versicherer vermeiden so das Risiko, dass in den Risikogruppen vor allem ältere Arbeitnehmer zum Versicherungsfall werden. Gute Versicherer versichern auch Risikogruppen bis zum regulären Renteneintritt. Sie sollten sich bei der Wahl Ihrer Berufunfähigkeitsversicherung darüber klar sein, dass eine billige Prämie mit dem Ausschluss der risikoreichen letzten Jahre bis zur Altersrente gefährlich ist. Versicherungsgesellschaften, die zahlreiche Ausschlüsse für Erkrankungen oder Altersbeschränkungen für Risikoberufe in ihren Vertragsunterlagen aufzählen, sollten Sie nicht in Betracht ziehen. Offensichtlich wollen diese Unternehmen keine Risiken absichern, sondern nur regelmäßig Prämien einnehmen.
Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit der Karenzzeit vereinbaren viele Versicherer einen verspäteten Beginn der finanziellen Leistungen. Sie wollen erst 6, 12, 18 oder 24 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit mit den Zahlungen beginnen. Im Gegenzug für die vereinbarte Karenzzeit bieten sie Rabatte bei der Höhe der Versicherungsprämie. Die Karenzzeit muss sich der Versicherte finanziell leisten können. Dafür müssen genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sein und nicht erst gebildet werden. Generell gilt es zu überlegen, warum Sie eine Versicherung abschließen wollen, bei der Sie bewusst eine Zeit der Nichtversorgung einbauen. Der Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung ist schließlich die Versorgung. Bei einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1500 Euro sparen Sie ein paar Euro an Prämien ein, verzichten im Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit aber auf eine Versicherungsleistung von 18000 Euro. Einen echten Vorteil hat davon nur die Versicherungsgesellschaft
Die ordentliche Kündigung
Der Termin zur 1. Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ergibt sich aus der Vertragslaufzeit. Sie ist im Vertragstext angegeben. Der Vorlauf einer einzuhaltenden Kündigungsfrist geht ebenfalls aus dem Vertragstext und den allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Im Regelfall kann zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ist die Vertragslaufzeit ohne Kündigung abgelaufen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, kann aber zu jedem Quartal beendet werden. Näheres zu individuellem Vorgehen bei den einzelnen Gesellschaften geben die allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder. Um bei Kündigungen sicher zu gehen, sollten sie per Einschreiben mit Rückschein ausgesprochen werden. Bitten Sie in der Kündigung um eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Nennung des Termins für das Vertragsende.
Die außerordentliche Kündigung
Sie ist nach jeder Beitragserhöhung erlaubt. Sie sind als Versicherungsnehmer der eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten möchte gut beraten, eine Kündigung nicht ohne ausführliche Recherche auszusprechen. Der Wechsel zu einer vermeintlich preiswerteren Versicherungsgesellschaft kann an Ihrem höheren Eintrittsalter oder abweichenden Vertragsbedingungen schnell scheitern. Im schlechtesten Fall ist ein Versicherungswechsel teurer als der Verbleib bei der aktuellen Gesellschaft. Bei finanziellen Engpässen empfehlen Fachleute statt der Kündigung als Alternative eine Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Kündigungsablauf sollte wie bei der ordentlichen Kündigung mit einem Einschreiben vorgenommen werden.
Beitragsfreistellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn es finanziell einmal knapp zugeht, kann eine Beitragsfreistellung die Phase überbrücken. Viele Gesellschaften führen die Berufsunfähigkeitsversicherung dann beitragsfrei weiter. Der Vertrag läuft auf Grundlage der bisher gezahlten Prämien weiter. Wenn die finanzielle Situation sich wieder entspannt hat, können die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. Die Versicherung läuft dann weiter. Bei einigen Versicherungsgesellschaften muss nach einer Unterbrechung eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, bei andern nicht. Erkundigen Sie sich vor einer Beitragsfreistellung auch nach den Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und eine Veränderung der Leistungshöhe.