Die Rürup Rente
Grundlagen der Rürup Rente
Die Rürup Rente im Allgemeinen bildet das Gegenstück zur Riester Rente im Bereich der privaten Rentenversicherungen. Ähnlich wie bei der Riester Rente kann der Versicherte auch bei der Rürup Rente mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen und die Beiträge, die in die Rürup Rente gezahlt wurden, bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 20.000 Euro (für Alleinstehende) voll steuerlich geltend machen.
Der Name der Rürup Rente geht auf den niederländischen Wirtschaftsökonom Bert Rürup zurück, der maßgeblichen Anteil an der Entwicklung d er Rürup Rente hatte, die auch als Basis Rente bekannt sein dürfte.
Der Abschluss eines Rürup Vertrages steht allen freiberuflich und selbstständig tätigen Personen offen, die hierdurch einen wichtigen Schritt zu einer unbeschwerten finanziellen Existenz im Alter beitragen können.
Generell ist der Abschluss einer Rürup Rente freiwillig und unterscheidet sich hierbei deutlich von der gesetzlichen Rentenversicherung, die verpflichtend für alle Arbeitnehmer ist.
Welche gesetzlichen Vorgaben sollten im Bereich der Rürup Rente beachtet werden?
Auch wenn die Rürup Rente dem Einzelnen zahlreiche Vorteile offerieren kann, so gilt es auch im Rahmen einer Basis Rente verschiedene Regeln einzuhalten. So darf beispielsweise das eingesparte Kapital in den Rürup Vertrag nicht vor Erreichen des Renteneintrittsalters angerührt werden. Dies gilt jedoch nicht nur für den Sparer, sondern auch für den Staat. Somit ist das angesparte Kapital in einer Rürup Rente sowohl pfändungssicher als auch anrechnungsfrei im Falle von der Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen (Hartz IV).
Wichtige steuerliche Merkmale im Rahmen einer Rürup Rente
Typisch für eine Rürup Rente ist die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass im Laufe der nächsten Jahre alle Einzahlungen in die Rürup Rente vollständig steuerfrei sind. Derzeit befindet sich dieser Wert noch bei rund 70 Prozent und steigert sich jährlich.
Die Auszahlungen bei Erreichen des Renteneintrittsalters werden hingegen besteuert. Dieses Verfahren soll den Anreiz einer privaten Rentenversicherung in Form der Rürup Rente für den Verbraucher erhöhen.
Vollständig vollzogen sein wird der Systemwechsel zu einer nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2040. Die nachgelagerte Besteuerung gilt als eine der wichtigsten Änderungen im Bereich der Rentenversicherungen. In früheren Jahren war das Steuerprinzip einer Rentenversicherung genau umgekehrt: Die eingezahlten Beiträge wurden versteuert, wohingegen die Auszahlungen nahezu steuerfrei waren.
Weitere Besonderheiten einer Rürup Rente
Generell muss die eigene finanzielle Absicherung im Alter jederzeit im Fokus eines Rürup Vertrages stehen. Nichtsdestotrotz lässt sich auch das Risiko der Berufsunfähigkeit mit einer Rürup Rente absichern. Dies geht jedoch zu Lasten der Höhe der späteren Rentenzahlungen im Rahmen des Rürup Vertrages.
Für die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen kann im Rahmen einer Rürup Rente auch ein Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden. Generell dürfen Hinterbliebenenschutz und Absicherung gegen Berufsunfähigkeit jedoch nur maximal 49 Prozent des Rürup Beitrages betragen. Der Hauptgedanke der Rürup Rente als zusätzliche private Rentenversicherung muss somit jederzeit erkennbar bleiben.
Rürup Verträge lassen sich in drei verschiedene Typen aufteilen:
- (1) Klassische Rentenversicherung: Als Grundversorgung im Alter ist dieser Vertragstyp aufgrund seiner sicheren Rendite von 2,25 Prozent Garantiezins besonders empfehlenswert.
- (2) Fondsgebundene Rentenversicherung: In diesem Fall wird das Rürup Kapital in Aktienfonds investiert. Dies kann die Rendite deutlich erhöhen, birgt jedoch auch erhebliche Risiken in Krisenzeiten mit sich.
- (3) Fondssparpläne: Überschaubare Risiken werden hierbei durch Sparpläne mit Beitragsgarantie möglich. Generell sind Fondssparpläne für risikofreudige Rürup Sparer zu empfehlen.