Gesetzliche Rentenversicherung
Die aktuelle Situation der Rentenversicherung in Deutschland
Durch verschiedene gesellschaftliche und politische Ereignisse ist die GRV in den letzten Jahren negativ ins Gespräch gekommen. Viele Versicherungsnehmer bezweifeln die Sicherheit ihrer Rente angesichts der stets leerer werdenden Rentenkassen. Die Wiedervereinigung Deutschlands hat zu diesem Phänomen ebenso beigetragen wie der Pillenknick Mitte der 1960er Jahre. Letzterer ist – ebenso wie die aktuell hohe Arbeitslosigkeit – dafür verantwortlich, dass einer stets steigenden Zahl an Rentenempfängern immer weniger Renteneinzahler gegenüberstehen. Das Gleichgewicht aus Alt und Jung ist somit aus den Fugen geraten und hat einen negativen Effekt auf die Basis der GRV: Dem Generationenvertrag. Dieser besagt, dass die aktuellen Arbeitnehmer durch Abgaben im Rahmen der Sozialversicherungen die Renten der aktuellen Rentenempfänger tragen.
Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge als Zusatz zur GRV
Aktuell beziehen rund 20 Millionen Personen in Deutschland Rentenbezüge. Wie bereits angesprochen, basiert die GRV in Deutschland auf einem Umlageverfahren. Dies hat durch verschiedene Entwicklungen zu möglichen Versorgungslücken für zukünftige Rentenempfänger geführt, die durch staatlich geförderte private Rentenversicherungen geschlossen werden sollen.
Für Arbeitnehmer wurde aus diesem Grund die Riester Rente ins Leben gerufen. Diese steht allen Arbeitnehmern und deren Angehörigen in Deutschland zur Verfügung.
Die Rürup Rente hingegen bildet das Gegenstück zur Riester Rente und wurde speziell für Freiberufler und Selbstständige ins Leben gerufen. Vom Aufbau und dem Zweck her sind sich eine Riester und eine Rürup Rente sehr ähnlich.
Beide Formen der Rentenversicherung sind generell pfändungssicher und müssen auch bei Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen nicht angerührt werden. In diesem Punkt unterscheiden sich die Riester und Rürup Rente deutlich von verschiedenen anderen Produkten im Bereich der privaten Altersvorsorge wie etwa Lebensversicherungen. Dies berücksichtigt die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge als Zusatz zur GRV.
Die Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
Das Grundprinzip der GRV ist seit ihrer Gründung Ende des 19. Jahrhunderts unverändert. Damals wie heute erwirbt der Einzelne durch das Einzahlen von Beiträgen Anspruch auf eine Rentenzahlung im Alter. Durch die GRV soll finanzielle Armut von Arbeitnehmern im hohen Alter verhindert werden. Der Leistungsfall der GRV tritt mit Erreichen des Rentenalters ein und endet mit dem Tod des Versicherten.
Die Höhe der eingezahlten Beiträge und damit die Höhe der späteren Rentenzahlungen bemessen sich an der Höhe des Einkommens des Einzelnen. Die Beiträge einer GRV lassen sich somit nicht individuell festlegen, sondern werden durch die Höhe des Verdienstes des Einzelnen bestimmt. Der Abschluss der GRV ist für jeden Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend. Eine Wahlmöglichkeit besteht für den Einzelnen somit nicht.
Die Wahl für oder gegen den Abschluss einer GRV haben hingegen freiberuflich und selbstständig tätige Personen. Hierbei gilt jedoch, dass der Antrag auf Versicherungspflicht für den Einzelnen verbindlich und unwiderruflich ist und nur aufgrund von verschiedenen Besonderheiten aufgelöst werden kann. Als monatlicher Mindestbeitrag müssen freiwillig versicherte Personen 80 Euro entrichten.
Aktuell liegt der Beitragssatz für die GRV in Deutschland bei 19,9 Prozent. Dieser Beitrag bezieht sich auf den Bruttoverdienst des Einzelnen und wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Je nach demografischen Entwicklungen ist eine entsprechende Modifikation durch die Bundesregierung jederzeit möglich.