Private Rentenversicherung
Die zusätzliche Private Altersvorsorge macht das Sinn?
Die gesetzliche Rentenversicherung allein ist laut Meinung zahlreicher Experten und angesichts bestimmter Entwicklungen
nicht mehr in der Lage, finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu gewährleisten. Verschiedene Ursachen haben zur Leerung der
Rentenkassen geführt. Für die vielen zukünftigen Rentenempfänger bedeutet dies, dass ein finanziell unbeschwerter Lebensabend durch
eine private zusätzliche Rentenversicherung abgesichert werden sollte.
Ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zahlt auch eine private Rentenversicherung (PRV) bei Erreichen des Renteneintrittsalters eine monatliche Rente an den Einzahler. Die Höhe der Rente bemisst sich hierbei ausschließlich an der Länge der Ansparphase sowie der Höhe der geleisteten Beiträge. Somit kann der Einzelne selbst Einfluss darauf nehmen, wie hoch die spätere Gesamtrente ausfallen wird. Im Gegensatz zur GRV hat der Einzelne – je nach Art der PRV – im Rahmen einer PRV die Wahlmöglichkeit, die Gesamtrentensumme monatlich oder einmalig auszahlen zu lassen. Durch eine einmalige Auszahlung im Rahmen des so genannten Kapitalwahlrechts lässt sich beispielsweise eine umfassende Renovierung oder Modernisierung der eigenen vier Wände durchführen. Natürlich kann diese Summe auch weiterhin angelegt und später an die Nachkommen vererbt werden. Es bleibt dem Rentenempfänger somit selbst überlassen, für welchen Zweck er die angesparte Summe verwenden möchte. Diese Kapitalabfindung muss jedoch bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn beim Anbieter beantragt werden.
Grundlegende Informationen über eine private Rentenversicherung
Grundlage einer PRV ist stets ein entsprechender Versicherungsvertrag. In diesem werden alle wesentlichen Konditionen der PRV schriftlich festgehalten. Hierdurch erwirbt der Einzelne einen Anspruch gegenüber dem Anbieter der PRV. Die Höhe der monatlichen Beitragszahlungen wird ebenso im Versicherungsvertrag festgehalten wie die Länge der Laufzeit der PRV. Generell beginnt der Leistungsanspruch des Versicherten einer PRV mit Erreichen des Renteneintrittsalters und endet mit dem Tod des Versicherten. Somit kann der Versicherte bis zum Lebensende von den finanziellen Zuwendungen einer PRV profitieren, ganz gleich wie alt er wird.
Im Allgemeinen ist der Abschluss einer PRV als besonders einfach für den Einzelnen zu bezeichnen. Eine Gesundheitsprüfung, wie sie vor Abschluss einer Kapitallebensversicherung üblich ist, findet bei einer PRV nicht statt. Somit steht diese Form der privaten Altersvorsorge auch chronisch kranken Personen offen, die ihre finanzielle Grundlage im Alter aufbessern möchten.
Was ist im Rahmen einer PRV zu beachten?
Vor einer Aktivierung des Versicherungsschutzes empfiehlt sich in jedem Fall das Festlegen der Bezugsberechtigung im Todesfall. Diese Maßnahme klärt die Frage im Vorfeld, welche Person die Leistungen des Versicherten vor Erreichen des Renteneintrittsalters erhalten soll. Diese Bezugsberechtigung lässt sich in eine widerrufliche und eine unwiderrufliche Form unterscheiden. Bei zweitem kann eine entsprechende Änderung des Bezugsrechts nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten durchgeführt werden.
Generell können die Rentenzahlungen im Rahmen einer PRV stärker ansteigend, leicht ansteigend oder gleichbleibend verlaufen. Ansteigende Rentenzahlungen sind im Rahmen einer dynamisch ausgerichteten Rente möglich, während gleichbleibende Renten bei konstanten Rentenmodellen üblich sind. Im Rahmen einer dynamischen Rente sind die anfänglichen Zahlungen niedriger, steigen jedoch fortschreitendem Alter des Bezugsberechtigten.
Die vorzeitige Kündigung einer PRV kann grundsätzlich nach dem ersten Versicherungsjahr mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Hierbei muss der Einzelne jedoch beachten, dass nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird, der oftmals deutlich unter dem Gesamtwert der bisher eingezahlten Beiträge liegt.