Info's zur Witwenrente
Formen von Witwenrente
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der großen und kleinen Witwenrente, in Abhängigkeit bestimmter Lebensumstände, die im Folgenden beschrieben werden.
Witwenrente Vorraussetzungen
Die Anwartszeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung, des Verstorbenen, ist erfüllt. Oder er hatte bereits eine Form von Rente bezogen. Der verstorbene hat nicht anderweitig neu geheiratet. Die Ehe bestand zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen für min. ein Jahr.
Mit Erfüllung dieser Vorraussetzungen besteht ein Anrecht auf die kleine Witwenrente.
Große Witwenrente Vorraussetzungen
Für ein Anrecht auf die Große Witwenrente müssen folgende zusätzlichen Vorraussetzungen gelten. Der Hinterbliebene hat bereits das 47. Lebensjahr vollendet. Oder dieser erzieht ein unter 18 jähriges Kind des verstorbenen Ehegatten. Oder der Hinterbliebene ist teilweise oder voll erwerbsgemindert.