Der Netto Steuerrechner berechnet die Steuerlast für 2024.
So funktioniert die Berechnung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des SoLi-Zuschlags:
Bevor die Lohnsteuer ermittelt wird, werden zuerst die auf der Lohnsteuerkarte vermerkten Freibeträge abgezogen (vom Bruttolohn). Die Lohnsteuer, der SoLi-Zuschlag
und die Kirchensteuer werden dann mit Hilfe der Lohnsteuertabelle in der jeweiligen Steuerklasse und Lohnstufe abgelesen.
Dabei ist die Höhe der Lohnsteuer abhängig von der genauen Höhe des Bruttoeinkommens und dem Familienstand des Arbeitnehmers. Der Familienstand wird über die
Steuerklassen definiert. Diese finden Arbeitnehmer als Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Ein unverheirateter Arbeitnehmer/in ist in der Steuerklasse III.
Ehepartner, die beide ein Einkommen beziehen bekomme die Steuerklasse IV.
Die ermittelte Lohnsteuer ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags. Der Kirchensteuersatz beträgt 9 % der
Lohnsteuer (Ausnahme Bayern und BW 8 %). Die Kinderfreibeträge haben keinen Einfluss auf die Lohnsteuer, lediglich die Höhe des SoLi-Zuschlags und auf die Höhe der
Kirchensteuer.
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