Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, besteuert wird der Gewerbebetrieb und nicht die Person. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde entrichtet. Eine Abgrenzung zwischen nicht Gewerbetrieb und Gewerbebetrieb ist oftmals schwer zu treffen. Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften gewerbesteuerpflichtig. Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterliegen ebenfalls dieser Besteuerungsform solange diese keine freiberufliche oder sonstige nichtgewerbliche selbständige Tätigkeit ausüben.
Die Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Wie hoch die Steuerermäßigung ausfällt ist abhängig vom Hebesatz der Gemeinde und kann mit unserem Rechner ermittelt werden. Abzugsfähig ist oftmals der volle Gewerbesteuerbetrag. Anhaltspunkt: Bis zu einem steuerlichen Hebesatz der Gemeinde von 380 %.
Im folgenden finden Sie die Gewerbesteuer Hebesätze für Bayern und Baden-Württemberg, restliche Bundesländer folgen.
Gewerbesteuer Hebesätze Baden-Württemberg
Gewerbesteuer Hebesätze Bayern
Gewerbesteuer Hebesätze Hessen