Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Lohnabrechnung, vom Bruttolohn Ihrer Beschäftigten, neben dem Soli, der Lohn- und Kirchensteuer auch die Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen.
Der Arbeitnehmeranteil wird dabei vom Arbeitgeber einfach einbehalten und direkt an den jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt. In etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber übernommen. Mit unserem Gehaltsrechner können Sie die Höhe des Arbeitgeberanteils und Arbeitnehmeranteils in Abhängigkeit zum gewählten Bruttolohn ermitteln. Der Gehaltsrechner berechnet die gesamte Arbeitgeberbelastung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung.