Steuern sparen mit der richtigen Steuerklasse
Welche Lohnsteuerklassen gibt es und wie finde ich die richtige?
Die Steuerklassen im Überblick – Welche Lohnsteuerklassen gibt es und wie finde ich die richtige? Wie spare ich Steuern mit der Wahl der richtigen Steuerklasse? Die Höhe Ihrer monatlichen Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) danach, welcher der 6 Steuerklassen Sie angehören.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz) sowie das Faktorverfahren.
Hier der Steuerklassen Überblick:
Steuerklasse I |
Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder. |
Steuerklasse II |
Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern. |
Steuerklasse III |
Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V). |
Steuerklasse IV |
Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen. |
Steuerklasse V |
Siehe Steuerklasse III. |
Steuerklasse VI |
Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (für einen Nebenverdienst). |
Ihre Lohnsteuerklasse ist unter anderem in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt.
Wofür gibt es eigentlich Lohnsteuerklassen?
Diese Form der Klassifizierung gibt es nur für Arbeitnehmer also für Steuerzahler, die Einkünfte aus nicht-sel/pbständiger Tätigkeit erzielen. Im Einkommensteuergesetz findet sich Steuerklassen und zwar im § 38b. Dort heißt es unter anderem: "Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht."
Anschaulich formuliert: Hierdurch kann der Fiskus relativ präzise kalkulieren, wie viel Steuern monatlich im Voraus zu zahlen sind. Der Steuerzahler muss nicht am Ende des Steuerjahres einen einzelnen aber sehr hohen Betrag zahlen und der Staat kann früher über seine Steuereinnahmen verfügen.
Unsere Empfehlung der Lohnsteuerhilfeverein für Ihre Steuererklärung.
Ist das Steuerjahr abgeschlossen, ermittelt das Finanzamt das tatsächliche Einkommen und daraus dann die Steuern, sowie den Solidaritätszuschlag und ggfs. die Kirchensteuer. Hierbei spielt die Lohnsteuerklasse dann keine Rolle mehr. Ergibt sich eine Differenz zu den vorausgezahlten Steuerbeträgen, kommt es entweder zu einer Erstattung oder zu einer Nachforderung.
Die Steuerklasse entscheidet also darüber, wieviel Netto vom Brutto Sie am Ende des Monats auf Ihrem Konto haben.
So können Sie Steuern sparen
Die Wahl der Lohnsteuerklasse kann vor allem in zwei Lebenssituationen erhebliche, geldwerte Vorteile bringen.
Ehegattensplitting: Ehepaare und Lebenspartner können mit der richtigen Kombination der Lohnsteuerklassen erheblich Steuern sparen. Dies trifft insbesondere für Paare zu, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient (ab 60 Prozent des Gesamteinkommens) als der andere. Entschließen sich beide für die Zusammenveranlagung - das sogenannte Ehegatten-Splitting - und wählen die Kombination der Klassen III/V, dann zahlt der Mehrverdiener dank Steuerklasse III deutlich geringere Steuern. Die Kehrseite die Medaille: Der Wenigerverdienende in der Klasse V zahlt erheblich mehr Steuern. Dennoch ergibt sich in der Gesamtrechnung ergibt ein mitunter sogar deutlicher Steuervorteil. Sollten einmal die Nachteile überwiegen, dann ist der Wechsel in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren zu prüfen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann führt diese Kombination dazu, dass der Wenigerverdiener üblicheweise mehr Netto vom Brutto als in der Kombination der Klassen III/V erhält. Das Faktorverfahren muss man allerdings jedes Jahr erneut beantragen.
Elterngeld: Die Steuerklassenkombination und damit die Höhe des monatlichen Nettogehaltes entscheiden auch über die Lohnersatzleistungen und damit zum Beispiel über die Höhe des Elterngeldes. Paare, die eine Familie gründen wollen und mit Nachwuchs planen, sollten sich hier gründlich und vor allem rechtzeitig informieren. Denn spätestens sieben Monate vor der Geburt des Nachwuchses müssen sie in die richtige Steuerklasse wechseln. Andernfalls verschenken Sie unter Umständen Elterngeld, das Ihnen eigentlich zusteht. Der Fehler lässt sich dann auch nicht mehr korrigieren.
Steuerzahler können einmal pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Dazu müssen sie einen formlosen Antrag bei ihrem Finanzamt einreichen.
Übrigens: Die Zugehörigkeit zu den Lohnsteuerklassen II,V und VI führt in der Regel auch dazu, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen (Pflichtveranlagung).