Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Die Abgabe der Steuererklärung ist nicht immer Pflicht!
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine Abgabe der Steuererklärung vor, auch Pflichtveranlagung genannt.
Nachfolgender Personenkreis gehört zur Pflichtveranlagung und ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:
- Auf Ihrer Lohnsteuerkarte haben Sie einen Freibetrag eintragen lassen
- Sie beziehen gleichzeitig von verschiedenen Arbeitsgerbern Lohn und/oder Gehalt
- Sie sind verheiratet und nutzen mit Ihrem Ehepartner die Lohnsteuerklassen 3 und 5
- Sie erhalten Lohnersatzleistungen, die den Betrag von € 410 übersteigen
- Sie sind Arbeitnehmer und haben zu Ihrem monatlichen Gehalt zusätzliche Einkünfte
(außer Arbeitslohn), die mehr als € 410,00 betragen
- Sie sind kein Arbeitnehmer und Ihre Einkünfte sind höher als
a) € 7.834,00 (für Ledige)
b) € 15.668,00 (für Verheiratete)
- Sie sind Rentner und Ihre Rente übersteigt € 16.000,00
Trifft einer diese Punkte auf Sie zu, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet!
Der Personenkreis, der im Rahmen einer Antragsveranlagung freiwillig eine Steuererklärung abgibt, sollte diese nur dann einreichen, wenn Steuern zurück zu holen sind. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht!