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Glossar

Ihr Bruttoeinkommen

Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. Je nachdem für welche Methodik Sie sich entscheiden, wählen Sie in der folgenden Spalte den dazu passenden Abrechnungszeitraum.

Abrechnungszeitraum

Je nachdem ob Sie mit monatlichen Werten oder jährlichen Werten rechnen, wählen Sie den enstprechenden Abrechnungszeitraum (abhängig von der Spalte oben).

Steuerfreibetrag / Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der jährliche Grundfreibetrag beträgt:
im Jahr 2015 für Alleinstehende: 8470,- Euro
im Jahr 2015 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.940,- Euro
im Jahr 2014 für Alleinstehende: 8354,- Euro
im Jahr 2014 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.708,- Euro
im Jahr 2013 für Alleinstehende: 8130,- Euro
im Jahr 2013 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.260,- Euro
im Jahr 2012 für Alleinstehende: 8.004,- Euro
im Jahr 2012 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.008,- Euro

Hinzukommen kann ein Kinderfreibetrag von 2.184,- Euro pro Elternteil. Plus ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 1.320,- Euro pro Elternteil. Diese Freibeträge für Ihr Kind kommen nur zur Geltung wenn die Steuerlastminderung durch die Freibeträge größer ausfällt, als das Kindergeld.

Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern. Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres, bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss.

Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder. Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut.

Geldwerter Vorteil

Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer 2015 / 2014 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil.

Die Steuerklasse

Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):

Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).

Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt.

Den Kinderfreibetrag

entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.

Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Krankenversicherungssätze

Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %. Dieser ist komplett vom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer/in zu tragen. Dieser Wert ist in der Berechnung automatisch enthalten.

Krankenversicherungssatz 2015: 14,6 % + Krankenversicherung-Zusatzbeitrag: Der bisherige zusätzliche Eigenanteil des Arbeitnehmers von 0,9 % kann ab 01.01.2015 von den einzelnen Krankenkasse individuell festgelegt werden - in Abhängigkeit zu deren Finanzlage. 0,9 % erheben die meisten Krankenkassen.
Krankenversicherungssatz 2014: 14,6 % + 0,9 %

Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung

Unter Beitragsbemessungsgrenze von Krankenversicherungen versteht man die Einkommenshöhe bis zu welcher die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung für die Jahre 2010 bis 2014 im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze 2015: 49.500 Euro oder 4.125,00 Euro / Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2014: 48.600 Euro oder 4.050,00 Euro / Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2013: 47.250 Euro oder 3.937,50 Euro / Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2012: 45.900 Euro oder 3.825,00 Euro / Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2011: 44.550 Euro oder 3.712,50 Euro / Monat

Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze ist Einkommensgrenze ab welcher ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung wechseln kann. Damit ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschreiten. Für Freiberufler, Selbständige und Beamte ist die Versicherungspflichtgrenze bedeutungslos. Der Beitritt in die Private Krankenversicherung ist bei dieser Gruppe einkommensunabhängig möglich. Versicherungspflichtgrenze für die Jahre 2010 bis 2014 im Überblick:

Versicherungspflichtgrenze 2015: 54.900 Euro oder 4.575,00 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze 2014: 53.550 Euro oder 4.462,50 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze 2013: 52.200 Euro oder 4.350,00 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze 2012: 50.850 Euro oder 4.237,50 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 Euro oder 4.125,00 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro oder 4.162,50 Euro / Monat

Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Beitragssatz Pflegeversicherung 2015: 2,35% Prozent
Beitragssatz Pflegeversicherung 2014: 2,05 Prozent
Beitragssatz Pflegeversicherung 2013: 2,05 Prozent
Beitragssatz Pflegeversicherung 2012: 1,95 Prozent

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird jeweils zur Hälfte getragen vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Ausnahme: Im Bundesland Sachsen, hat der Arbeitnehmer 1,525 Prozent und der Arbeitgeber 0,525 Prozent Beitrag zu tragen (Sätze für das Jahr 2013).

Einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung gilt für kinderlose Versicherte, ab dem 23. Lebensjahr. Diesen Beitragszuschlag von aktuell 0,25 Prozent trägt der Arbeitnehmer allein.

Nettogehalt / Nettolohn 2015

Mit unserem Nettorechner / Lohnrechner ermitteln Sie Ihren individuellen Nettolohn auf Basis der steuerlichen- und sozialversicherungspflichtigen Regelungen - kostenlos und effektiv. Ein Nettolohnrechner und Abgabenrechner 2015. Ein kostenloser Onlinerechner zur Berechnung von Einkommenssteuer oder Lohnsteuer. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer zur Berechnung von Nettogehalt / Nettolohn auf Basis steuerlicher Vorgaben. Berechnen Sie die Lohnsteuer und Brutto Netto Lohn 2015, Brutto Netto Gehalt 2015 oder auch rückwirkend für 2014.

Der Brutto Netto Rechner ist ein kostenloser Service zur Berechnung der Steuern und Abgaben in Abhängigkeit zu Ihrem Bruttoeinkommen.

Er ermittelt die Einkommenssteuer / Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und den Geldwerten Vorteil bei der Nutzung eines Firmenwagens.

Brutto Netto Rechner 2015 / 2014 inkl. Firmenwagen-Versteuerung.