Riester Vertrag bei Arbeitslosigkeit
Die Riester Rente kann in Deutschland als Antwort auf die stets leerer werdenden Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) betrachtet werden.
Die Riester Rente fungiert als private Altersvorsorge, die vom Staat durch Zuschüsse und steuerliche
Vergünstigungen subventioniert wird. Generell steht der Abschluss einer Riester Rente jedem Arbeitnehmer sowie dessen Familienangehörigen offen.
Die Beliebtheit und Bekanntheit nimmt von Jahr zu Jahr zu. Standen viele Verbraucher diesem Produkt der privaten Altersvorsorge anfangs
noch skeptisch gegenüber, so konnten die zahlreichen Vorteile, welche die Riester Rente mitzubringen vermag, die meisten Kritiker überzeugen.
Besonders vorteilhaft an einem Riester Vertrag ist die Tatsache, dass das angesparte Kapital in der eigenen Riester Kasse unpfändbar ist.
Zudem kann der Staat keinerlei Ansprüche am ersparten Betrag im Rahmen eines Riester Vertrags anmelden. Dies ist vor allem bei Inanspruchnahme
von ALG-II-Leistungen von großem Vorteil für den Einzelnen. Durch diese besondere Regelung, die beispielsweise nicht für andere private
Altersvorsorgen gilt, möchte der Staat die privaten Bemühungen des Einzelnen hinsichtlich der eigenen Altersvorsorge schützen.
Wieso eine vorzeitige Kündigung des Riester Vertrags vermieden werden sollte
Das Leben steckt bekanntlich voller Überraschungen. Mal handelt es sich um gute und mal um schlechte Überraschungen, die auf den Einzelnen
warten. Bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit handelt es sich sicherlich um eine eher unliebsame Erfahrung, die jedoch angesichts der
konstant hohen Arbeitslosenzahlen heutzutage nicht unrealistisch ist.
Eine Kündigung und ein vorzeitiger Verkauf des Riester Vertrags während einer Arbeitslosigkeit ist jederzeit möglich. Dennoch sollte von dieser
Option unbedingt Abstand genommen werden, auch wenn der Verkauf Geld in die Haushaltskasse zu spülen scheint. Der Einzahler verliert hierdurch
sämtliche bisher geleisteten staatlichen Zulagen sowie die entsprechenden Steuervergünstigungen. Zur Auszahlung kommt letztlich somit nur der
Wiederverkaufswert. Dies bedeutet konkret, dass der Einzelne im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Riester Vertrags unter Umständen nicht
einmal den bisher eingezahlten Betrag erstattet bekommt. Somit bringt ein vorzeitiger Verkauf des Riester Vertrags einen hohen finanziellen
Verlust für den Einzelnen mit sich.
Vor allem bei einer lang anhaltenden Arbeitslosigkeit, die zur Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen (besser bekannt als „Hartz IV“) führt,
sollte eine Kündigung des Riester Vertrags vermieden werden. Hierdurch verliert das eingezahlte Kapital in die Riester Rente den Status
„unpfändbar“ und „unantastbar durch den Staat“. Der Auszahlungsbetrag aus einem Verkauf des Riester Vertrags wird voll auf das Vermögen des
Einzelnen angerechnet. Sozialleistungen werden folglich so lange eingestellt, bis das entsprechende Kapital durch den Einzelnen verbraucht wurde.
Ein Geldsegen durch einen vorzeitigen Verkauf der Riester Rente im Falle von Arbeitslosigkeit ist somit ein Trugschluss.
Alternative zum Verkauf des Riester Vertrags bei Arbeitslosigkeit
Wenn das finanzielle Budget beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit einmal knapp werden sollte, kann die Riester Rente in eine Art Winterschlaf versetzt werden. In dieser Zeit müssen keine Beiträge entrichtet werden. Natürlich vermehrt sich das angesparte Kapital in der Riester Kasse des Einzelnen währenddessen nicht.
Sobald sich die finanzielle Lage des Einzelnen entspannt hat, kann der Riester Vertrag wie zuvor weitergeführt werden.
Hierbei handelt es sich somit sicherlich um eine bessere Variante als einen vorzeitigen Verkauf der Riester Rente.