Rente Hinzuverdienstgrenze 2012 Ost / West
Im folgenden finden Sie die erlaubten Hinzuverdienstgrenzen, bei voller Altersrente und Altersteilrenten, ohne dass die Rente gekürtzt wird.
Bei Altersrenten ab dem 65. Lebensjahr gibt es keine Hinzuverdienstbeschränkung. Dies gilt jeweils für Renten in West und Ost.
Hinzuverdienst zur Altersrente 2012 West (1)
Die Hinzuverdienstgrenzen monatlich in Euro zur Altersrente West (alte Bundesländer) ab dem 1.1.2012.
Bei Altersvollrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres 400,00 €
Mindesthinzuverdienst bei Altersteilrenten vor dem 65. Lebensjahr (2)
bei 1/3 der Vollrente 958,13 €
bei 1/2 der Vollrente 728,18 €
bei 2/3 der Vollrente 498,23 €
Bei Altersrenten ab dem 65. Lebensjahr gibt es keine Hinzuverdienstbeschränkung.
Hinzuverdienst zur Altersrente 2012 Ost (1)
Die Hinzuverdienstgrenzen monatlich in Euro zur Altersrente Ost (neue Bundesländer) ab dem 1.1.2012.
Bei Altersvollrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres 400,00 €
Mindesthinzuverdienst bei Altersteilrenten vor dem 65. Lebensjahr (2)
bei 1/3 der Vollrente 850,00 €
bei 1/2 der Vollrente 646,00 €
bei 2/3 der Vollrente 442,00 €
(1) Hier sind nur ausgeählte Hinzuverdienstgrenzen aufgeführt. Weitere Grenzen finden Sie in der Infobroschüre vom Bund der Deutschen Rentenversicherung "Wie
viel können Rentner hinzuverdienen".
(2) Die dargestellten Hinzuverdienste bei Altersteilrenten gelten nur, wenn Ihr Einkommen in den letzten drei Kalenderjahren
vor dem Rentenbeginn, unterhalb der Hälfte des Jahresarbeitsentgelts betrug. Das Jahresarbeitsentgelt entspricht der Beitragsbemessungsgrenze, finden Sie hier die Grenzen für Ost und West.
Mit dem Rentenrechner berechnen Sie die Rentenlücke im Alter.