Die Berechnung der zu erwartenden Rente basiert auf der Berechnung von Rentenpunkten die von der Deutschen Rentenversicherung vergeben werden. Das Ergebnis stellt eine Annäherung an die zu erwartende Altersrente dar und basiert auf Zukunftsprognosen wie z.B. zukünftigen Rentenanpassungen und Inflationsraten. Auf dieser Basis können Sie für sich ermitteln ob das erwartete Ergebnis für Ihre Zwecke ausreichend ist, oder ob Sie zusätzlich privat vorsorgen sollten.
Die Inflationsrate ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung von langfristigen Geldanlagen. So betrug die Inflationsrate der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 2,8 % jährlich, gerechnet auf die vergangenen 50 Jahre. Hierzu folgendes Beispiel: Bei einer Inflationsrate von 2,5 % jährlich, haben 3.000,- € in 10 Jahren einen Wert von 2.344,- € und in 30 Jahren eine Kaufkraft von 1.430,- €.
Zukünftige Rentenanpassungen werden bei der Berechnung berücksichtig. Rentenanpassungen im aktuellen Jahr basieren auf Lohnentwicklungen aus dem Vorjahr. Stützt man sich bei der Berechnung auf Erfahrungen der letzten 30 Jahre, dann erhält man eine durchschnittliche Rentenanpassung von 1,1 % jährlich.
Auf Basis der Rentenpunkte BfA wird Ihr Rentenanspruch ermittelt. Die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) vergibt Rentenpunkte auf Basis des Gehaltes des Versicherungspflichtigen. Die Anzahl der Rentenpunkte richten sich dabei nach dem Gehalt eines versicherten im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen (Ost oder West). Auch auf für Arbeitslosengeldempfänger, Studierende, Wehr- oder Zivildienst, Zeiten von Kindererziehung gibt es Rentenpunkte. Wenn Sie die Anzahl Ihrer persönlichen Rentepunkte nicht kennen, können Sie diese mit unserem Rentepunkterechner näherungsweise ermitteln.
Die Rentenlücke ist die Differenz Ihres letzten Monatsgehaltes und der zu erwartenden Rente.