Die Pendlerpauschale
Die Kosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte können steuerlich abgesetzt werden. Abzusetzen als Werbungskosten bei einer
nichtselbstständigen Tätigkeit.
Pro Entfernungskilometer beträgt die Entfernungspauschale 0,30 Euro. Auch bei weiteren Entfernungen können hierfür maximal 4.500,- Euro, als
Werbungskosten, geltend gemacht werden. Hier tragen Sie die einfache Entfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte ein. Dafür ist die kürzeste Wegstrecke anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt bei einer stichhaltigen Begründung auch eine längere Wegstrecke. Zum Beispiel, wenn diese verkehrsgünstiger liegt (so entschied das Finanzgericht Düsseldorf, am 23.3.2007, 1 K 3285/06 E).
Pendlerpauschale 2009: 0,30 Euro pro Entfernungskilomenter (Wohnung - Arbeitsstätte)
Pendlerpauschale 2010: 0,30 Euro
Die Regierung wollte die Entfernungspauschale für Entfernungen von bis zu 20 km streichen.
Diese gesetztliche Regelung wurde durch das
Bundesverfassungsgericht (Urteil: Aktenzeichen 2 BvL 1/07) wieder aufgehoben.