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Der Lohnsteuerrechner berechnet die Lohnsteuer für die Jahre 2013, 2012, 2011 und 2010.
Ihr Arbeitgeber berechnet die anfallende Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Im Rahmen der Lohnabrechnung wird ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ausgewiesen.
Der ausgewiesene Arbeitnehmeranteil aus der Sozialversicherung und anfallende steuerliche Abzüge, werden dann von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Das was am Ende übrigbleibt, ist Ihr Nettogehalt, das Ihnen dann ausbezahlt wird. Das Ergebnis dieser Berechnung (Ihr individuelles Bruttogehalt zu Nettogehalt) können Sie mit dem Lohnsteuerrechner nachrechnen. Ausgewiesen werden Ihre Arbeitnehmeranteile aus der Sozialversicherung und die steuerlichen Aufwendungen die Sie gesetzlich zu tragen haben.
Die Arbeitgeberanteile zur Lohnabrechnung werden mit diesem Rechner nicht ausgewiesen. Ausgegeben wird nur der Arbeitnehmeranteil