Erbschaftsteuerrechner 
 
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Infos zur Berechnung der Erbschaftsteuer

So gehts

Unser Erbschaftssteuerrechner ermittelt das geerbte Nettovermögen. Einfach die geerbten Vermögenswerte in den Rechner eintragen und die Berechnung starten.

Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Erbschaft und welche gibt es?

Angehöriger Persönlicher Freibetrag (§ 16 ErbStG) Versorgungsfreibetrag (§17 ErbStG)
Ehepartner 500.000,- € 256.000,- €
Kind bis 5 Jahre 400.000,- € 52.000,- €
Kind von 6 bis 10 Jahre 400.000,- € 41.000,- €
Kind von 11 bis 15 Jahr 400.000,- € 30.700,- €
Kind von 16 bis 20 Jahre 400.000,- € 20.500,- €
Kind von 21 bis 27 Jahre 400.000,- € 10.300,- €
Kind ab 27 Jahren 400.000,- € 0,- €
Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) 500.000,- € 256.000,- €
Enkel 200.000,- € 0,- €
Eltern / Großeltern 100.000,- € 0,- €
Bruder / Schwester 20.000,- € 0,- €
Nichte / Neffe 20.000,- € 0,- €
Stiefelternteil 20.000,- € 0,- €
Schwiegerkind 20.000,- € 0,- €
Schwiegerelternteil 20.000,- € 0,- €
geschiedener Ehegatte 20.000,- € 0,- €
anderst Berechtigte 20.000,- € 0,- €

Nachlassverbindlichkeiten

Forderungen gegenüber den Erben zu gunsten dritter Personen, werden im Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland als Nachlassverbindlichkeit bezeichnet (§ 1967 Abs.2 BGB). Beispiele hierfür sind: Schulden des Verstorbenen / der Verstorbenen (des Erblassers) zu Lebzeiten, Beerdigungskosten, Zugewinnausgleichsansprüche an den überlebenden Ehegatten, Bestattungskosten (pauschal 10.300,- € ohne Nachweis) des Erblassers,... . Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig vom geerbten Vermögen. Der Steueraufwand für Erbschaftssteuer vermindert sich dadurch.

Versorgungsfreibetrag Erbschaftssteuer

Neben dem persönlichen Freibetrag steht bestimmten erbberechtigten Personen auch ein besonderer Versorgungsfreibetrag zu (§17 ErbStG). Berechtigte sind die Kinder, Stiefkinder und der Ehegatte. Bei Kindern ist die Höhe des besonderen Versorgungsfreibetrags altersabhängig. Bei Hinterbliebenen die Versorgungsbezüge wie z.B. eine Witwenrente oder Waisenrente beziehen wird der Versorgungsfreibetrag um den jeweiligen Kapitalwert der Rente gekürzt.

Erbschaftssteuer

Bei einem Erbe kassiert der Staat mit. Mit diesen Freibeträgen können Sie rechnen: Persönlicher Freibetrag und Versorgungsfreibetrag. Beide Freibeträge sind abhängig vom Verwandschaftsgrad. Der Persönliche Freibetrag beträgt beim Ehegatten 500.000,- € und der Versorgungsfreibetrag 256.000,- €. Es gibt noch weitere Freibeträge z.B. für Hausrat und Immobilien. Genaueres können Sie mit unserem Erbschaftsteuerrechner ermitteln.