Ein Einkommen auf Basis einer Teilzeittätigkeit mit maximal 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche, neben dem Bezug von Elterngeld, ist gesetzlich erlaubt. Die Reduktion des Elterngeldes ist dabei so hoch, dass sich dies aus unserer Sicht nicht lohnt. Testen Sie dies gerne selbst mit unserem Elterngeldrechner.
Ein Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten 12 Monate von 2.100,- € pro Monat, vor der Geburt und einem durchschnittlichen Netto-Einkommen von monatlich 500,- € während des Bezugs von Elterngeld, reduziert sich das Elterngeld um 335,- €, von 1.407,- € auf 1.072,- €. Insgesamt erhöht sich Ihr finanzieller Spielraum durch die Nebenbeschäftigung nur um 165,- €. Ausnahme: Wer vor der Geburt des Kindes in etwa 500,- € oder weniger verdient hat, für den lohnt sich finanziell sicherlich eine Nebentätigekeit.
Fazit: Durch die Zahlung von Elterngeld erreicht der Staat sein eigentliches Ziel. Eltern, die sich die Zeit für ihr Neugeborenes Kind nehmen und damit auf Einkommen verzichten, erhalten eine sehr großzügige Entschädigung für den Einkommensausfall.