Elterngeldrechner 
 
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 Angaben zu Ihrer  Lebenssituation vor und während der Elternzeit 
 Durchschnittl. Monatsnetto der
 letzten 12 Monate: 
  €
 Sind Sie erwerbstätig
 während der Elternzeit? 
  Ja
 Wie viele Kinder
 erwarten Sie: 
  
 Zusätzliche Kinder:
 Mindestens ein Kind
 unter 2 Jahren?
 Oder mindestens zwei
 Kinder unter 6 Jahren?
 Oder ein behindertes
 Kind unter 14 Jahren?
 
  Ja
 
Unser Tipp

Elterngeld und Einkommen

Ein Einkommen auf Basis einer Teilzeittätigkeit mit maximal 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche, neben dem Bezug von Elterngeld, ist gesetzlich erlaubt. Die Reduktion des Elterngeldes ist dabei so hoch, dass sich dies aus unserer Sicht nicht lohnt. Testen Sie dies gerne selbst mit unserem Elterngeldrechner.

Ein Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten 12 Monate von 2.100,- € pro Monat, vor der Geburt und einem durchschnittlichen Netto-Einkommen von monatlich 500,- € während des Bezugs von Elterngeld, reduziert sich das Elterngeld um 335,- €, von 1.407,- € auf 1.072,- €. Insgesamt erhöht sich Ihr finanzieller Spielraum durch die Nebenbeschäftigung nur um 165,- €. Ausnahme: Wer vor der Geburt des Kindes in etwa 500,- € oder weniger verdient hat, für den lohnt sich finanziell sicherlich eine Nebentätigekeit.

Fazit: Durch die Zahlung von Elterngeld erreicht der Staat sein eigentliches Ziel. Eltern, die sich die Zeit für ihr Neugeborenes Kind nehmen und damit auf Einkommen verzichten, erhalten eine sehr großzügige Entschädigung für den Einkommensausfall.

Info's zum Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Förderung für werdende Mütter oder Väter. Insgesamt werden 67 Prozent des wegfallenden monatlichen Nettoeinkommens ausgezahlt, maximal 1.800,- €. Geringverdiener mit einem Einkommen bis 1.000,- € werden bis zu 100 Prozent ausgezahlt. Eltern die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten monatlich 300,- €. Hinzu kommt ev. ein Geschwisterbonus und Zulagen bei Mehrlingsgeburten.

Elterngeld, wie lange wird es bezahlt?

Vater und Mutter können das Elterngeld innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch nehmen. Jeweils stehen dem Vater oder der Muter 12 Monatsbeträge zu. Wobei pro Elternteil mindestens zwei Monate und maximal 12 Monate genommen werden können. Nutzen beide Elternteile das Elterngeld, dann können insgesamt 14 Monate in Anspruch genommen werden. Auch ein gleichzeitiger Bezug ist möglich.

Bonus für Geschwister

Einen Geschwisterbonus erhalten Sie bei weiteren Kindern unter der Vorraussetzung, dass Sie mindestens ein weiteres Kind unter zwei Jahren haben, oder zwei Kinder unter 6 Jahren, oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren.