Berufsunfähigkeitsversicherung wie viel ist steuerlich absetzbar?
Beiträge zur Berufsunfähig- keitsversicherung steuerlich geltend machen
In der Steuererklärung können die Beiträge zu einer Berufsunfähig- keitsversicherung steuermindernd berücksichtigt werden. Sie zählen zu den Sonderausgaben im Kapitel der Vorsorgeaufwendungen. Versicherungsnehmer haben insgesamt 2 Möglichkeiten, wie sie die Beiträge in die Steuererklärung einflechten. Das hängt wesentlich von der Art der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie kann selbständig sein oder im Zusammenhang mit einer Altersversorgung stehen. Für die Versicherungen können innerhalb bestimmter Höchstbeträge Abzüge von der Steuerlast entstehen.
Welche Höchstgrenzen gelten für die Beiträge in der Steuererklärung?
Während der Beitragsphase können für Kranken- und Pflegeversicherungen von Arbeitnehmern 1900 Euro abgesetzt werden. Ist der entrichtete Betrag kleiner, können dafür die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Höchstgrenze eingesetzt werden. Sollten Ihnen keine steuerfreien Zulagen wie zum Beispiel der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zufließen, können sogar 2800 Euro als Höchstgrenze genommen werden. Das betrifft vor allem Beamte und Selbständige, da sie häufig Angehörige der privaten Krankenversicherungen sind und ihre Beiträge allein tragen. Auch für diese Personengruppe gilt, dass Spielräume zwischen der Höchstgrenze und den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen durch die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung gefüllt werden dürfen.
Kann die steuerliche Behandlung mit einer Altersvorsorge kombiniert werden?
Als günstig wird von Fachleuten die Kombination einer privaten Altersvorsorge mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt. In besonderem Maße wird hier die Rürup-Rente interessant. Für das Jahr 2011 dürfen Steuerpflichtige von der Obergrenze von 20000 Euro 72%, also immerhin 14400 Euro, als steuermindernd ansetzen. Ist Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rente kombiniert, geht der Versicherungsbeitrag in dem monatlichen Beitrag zur Altersvorsorge auf. Als einzige Bedingung muss erfüllt werden, dass die Rürup-Rente mindestens 50% der Gesamtversicherungssumme ausmacht. In diesem Fall ist also die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Anhängsel der Rürup-Rente und genießt ihre Steuervorteile. Andersherum wäre die Konstruktion auch erlaubt, aber dann ist sie steuerlich nicht für die Berufsunfähigkeitsrente wirksam, sondern nur für die Rürup-Rente.
Ist der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?
Nach dem Einkommensteuerrecht ist auch der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente ein Einkommen. Daher muss es auch so versteuert werden. Die Leistungen fallen unter die Rubrik "sonstige Einkünfte" bei den Renteneinkünften. Damit wird eine Berufsunfähigkeitsrente nach dem Alterseinkünftegesetz den Alterseinkünften zugerechnet, auch wenn der Leistungsbezieher noch jung an Jahren ist. Die Versteuerung berücksichtigt die üblichen Freibeträge wie bei anderen Renteneinkünften auch.
Wie hoch fallen die Steuern für eine Berufsunfähigkeitsrente aus?
Wie bei anderen Renten üblich, kommt für die Versteuerung nicht die gesamte Rente in Frage, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Dieser wird als Prozentsatz von der Gesamthöhe des Versorgungsbeitrages ermittelt. Zur Berechnung des Ertragsanteiles spielen das Lebensalter des Leistungsempfängers bei Rentenbeginn und die Rentenlaufzeit eine entscheidende Rolle. Je früher die Rente bezogen wird und je länger sie läuft, desto größer ist der zu versteuernde Ertragsanteil. An Beispielen wird der Sachverhalt besser deutlich: Ist für eine Rentenlaufzeit noch ein Zeitraum von 45 Jahren vorgesehen, liegt ihr Ertragsanteil bei 42%. Bei einer verbleibenden Restlaufzeit von 30 Jahren sind es noch 30% und wenn nur noch 5 Jahre Restlaufzeit bevorstehen, dann werden nur 5% des Rentenbetrages als steuerpflichtiger Ertragsanteil angesetzt. Als Faustformel kann man sich merken, dass mit jedem Jahr Laufzeitverlängerung der Ertragsanteil um 1% steigen wird.
Die Steuerhöhe richtet sich nach Leistungs- und Versicherungsdauer
Für die kompliziert klingende Versteuerung sind einige Eckdaten und Begrifflichkeiten voneinander zu trennen. Die Laufzeit der Versicherung wird durch 2 Begriffe definiert. Da ist zunächst die Leistungsdauer, die das Höchstalter angibt, bis zu der Sie die Berufsunfähigkeitsrente beziehen können. Die obligatorische Höchstgrenze ist hier die Vollendung des 67. Lebensjahres. Der zweite Begriff zur Definition der Laufzeit ist die Versicherungsdauer. Sie benennt ein Lebensalter, bis zu dem der Versicherungsfall eingetreten sein muss. Ist dies zum Beispiel das 50. Lebensjahr, ist für Sie als Versicherungsnehmer ab diesem Zeitpunkt das Risiko einer Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Altersrente mit 65 oder 67 Jahren nicht abgedeckt. Bei der Gestaltung von Verträgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind daher solche Versicherungslücken zu vermeiden und an die jeweiligen Berufsstände anzupassen, wenn der reguläre Eintritt in die Altersrente anderen Bedingungen, sogenannten besonderen Altersgrenzen, unterliegt. Das kann im Bergbau, bei Beamten oder Bediensteten von Post und Bahn durchaus der Fall sein.